Chip-Pflicht für Hunde - Formular für die Registrierung
Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde auf ihren Halter einfacher, rascher und effizienter zurückführen zu können, wurde die Chip-Pflicht (= Kennzeichnung und Registrierung) eingeführt.
Seit 1. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Microchip (= Kennzeichnung) versehen sein. Der Chip alleine reicht jedoch nicht aus, die Hunde müssen gleichzeitig auch in das amtliche Register eingegeben werden (= Registrierung).
Das Chippen wird von einem Tierarzt durchgeführt; der Tierarzt kann gleichzeitig auch die Registrierung vornehmen. Nimmt der Tierarzt die Registrierung nicht vor, so können wir für Sie den Hund registrieren.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 -
Lageplan
4240 Freistadt