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Blick von oben auf  eine Landtagssitzung (Foto: Dipl.-Ing. Sonja Eichinger)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 

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Beschlüsse des Oö. Landtags


Hinweis: Die Kundmachung im Landesgesetzblatt erfolgt in der Regel etwa neun bis zehn Wochen nach der Beschlussfassung.       

 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-111 71
Fax (+43 732) 77 20-21 17 13
E-Mail verfd.post@ooe.gv.at