Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Sonderförderung für Aufforstungsmaßnahmen und Naturverjüngungen in Natura 2000-Gebieten


Wer wird gefördert?

 

Waldbesitzer

 

 

Was wird gefördert?

 

Bei Einhaltung besonderer Baumartenanteile bei Aufforstungsmaßnahmen und Naturverjüngungen besteht die Möglichkeit eines Zuschlages zur Aufforstungsförderung.

 

 

Wie wird gefördert?

 

Einmaliger Zuschlag zu den Bauschsätzen der Aufforstungsförderung entsprechend der nachfolgenden Tabelle:

 

Standorttypen Erforderliche Baumartenzusammensetzung Fördersatz je Hektar entsprechend der Aufforstungsförderung Einmaliger Zuschlag je Hektar zur Aufforstungsförderung
Fichten-Tannen-Buchenwald über 600 m Seehöhe mind. 10 % Buche, mind. 10 % Tanne, max. 50 % Fichte 1200 Euro 400 Euro
Buchenwald unter 600 m Seehöhe mind. 20 % Buche, kein Nadelholz 2000 Euro 400 Euro
Eichenzwangsstandort unter 600 m Seehöhe: Pseudogley mind. 50 % Stieleiche (Traubeneiche), mind. 80 % Laubholz, kein Nadelholz 2000 Euro 400 Euro
Eichenzwangsstandort unter 600 m Seehöhe: Pseudogley mind. 70 % Stieleiche (Traubeneiche), mind. 10 % Hainbuche oder Linde, kein Nadelholz, mind. 4000 Pflanzen pro Hektar 3200 Euro 400 Euro
Bergahorn-Eschenwald (Grabeneinhänge, wasserzügige Unterhänge) mind. 25 % Bergahorn, kein Nadelholz 2000 Euro 400 Euro
Auwald (Harte Au) mind. 80 % Edellaubholz, mind. 10 % Weißerle oder Schwarzpappel; keine Pflanzung von Hybridpappel, Schwarznuss und Robinie 2000 Euro 400 Euro

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Die Förderung muss vor Durchführung der Maßnahme genehmigt werden. (Rechtzeitige Antragstellung!) 
  • Vor Durchführung einer Maßnahme ist die Einholung einer Beratung durch Bezirksforstinspektion oder Bezirksbauernkammer zu empfehlen.
  • Die angegebenen Beträge bzw. Prozentsätze sind Höchstsätze, die nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel ausbezahlt werden können.
  • Die Förderungsuntergrenze für Einzelmaßnahmen beträgt mindestens 250 Euro bei Förderung nach Bauschsätzen bzw. mindestens 500 Euro förderbare Kosten bei der Förderung von Projekten.
  • Die geförderte Fläche je Maßnahme und Forstbetrieb darf 5 Hektar/Jahr nicht überschreiten.
  • Betriebe ab einer Größe von 1.000 Hektar müssen innerhalb von drei Jahren nach Beginn dieses Förderungsprogramms einen Bewirtschaftungsplan vorweisen.
  • Bei allen Förderungen, bei denen nicht mit Bauschsätzen gefördert wird, sind dem Zahlungsantrag Rechnungen und Einzahlungsbestätigungen im Original beizulegen.
  • Eigenleistungen sind förderbar, wobei der Stundensatz nach den ÖKL-Richtlinien berechnet wird.
  • Keine Förderung von Gebietskörperschaften.
  • Das in Natura 2000-Gebieten geltende Verschlechterungsverbot ist zu beachten.
  • Der Zuschlag kann nur in Natura 2000-Gebieten gewährt werden.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Die Antragstellung für diese Förderung erfolgt bei Ihrer Bezirksforstinspektion oder Bezirksbauernkammer. Hier erhalten Sie auch die Antragsformulare für diese Förderung.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-146 61
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.post@ooe.gv.at