Oberösterreichische Filmförderung 2012
Wer wird gefördert?
Als Antragsteller kommen fachliche, das heißt künstlerisch ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche oder juristische Personen in einer dafür zulässigen Rechtsform (Filmographie etc.) in Betracht.
Was wird gefördert?
Projektentwicklungs-, Herstellungs- und Verwertungsförderung von Filmprojekten aus den Bereichen Experimental-, Dokumentar- und Spielfilm mit künstlerischem Schwerpunkt und Regionalbezug.
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe wird gemäß der Empfehlung der OÖ. Filmkommission festgelegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Alle Ansuchen mit beantragten Fördersummen über 15.000 Euro sind in sechsfacher Ausfertigung jeweils spätestens vier Wochen vor den Sitzungsterminen beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz einzureichen.
Einreichfristen für die Sitzungen der Oö. Filmkommission 2012:
- 22. Februar für die Sitzung am 21. März
- 16. Mai für die Sitzung am 13. Juni
- 29. August für die Sitzung am 26. September
- 24. Oktober für die Sitzung am 21. November
Abwicklung/Antragstellung
Schicken Sie ein formloses Ansuchen an das Institut für Kunst und Volkskultur, 4021 Linz, Promenade 37, um die Förderung zu beantragen.
Folgende Punkte sollte der Antrag beinhalten:
- Treatment und Synopsis
- Drehbuch (ausgenommen bei Anträgen auf Drehbuchförderung bzw. Projektentwicklung)
- Verwertungsplan
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan bzw. bereits vorliegende Finanzierungs- und Förderzusagen
- Oberösterreichbezug
- Filmographie
- Darsteller- und Stabliste
- Termin- und Produktionsplan
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Jahresbericht der oberösterreichischen Filmkommission 2011
(PDF-Format 7,89 KB)
Im Jahresbericht der oberösterreichischen Filmkommission werden die geförderten Filmproduktionen sowie Fördersummen des Jahres 2011 aufgelistet.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur

