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Blick von oben auf  eine Landtagssitzung (Foto: Dipl.-Ing. Sonja Eichinger)

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2. Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2011


Bestimmungen  des Bundesgesetzes zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in der Oö. Landesarbeitsordnung ergänzt

 

Arbeiter beim Baumfällen (Foto: Bilderbox)Der Oö. Landtag hat am 7. Dezember 2011 mit Beschluss der 2. Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2011 Bestimmungen  des Bundesgesetzes zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ausgeführt.

 

Weiterführende Informationen

 

Der Bund hat mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSDB-G, BGBl. I Nr. 24/2011, auch grundsatzgesetzliche Bestimmungen im Landarbeitsgesetz 1984 geändert.
Diese grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes im Landarbeitsgesetz 1984 sind nun im Rahmen der Oö. Landarbeitsordnung 1989 auszuführen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at