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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Abgelaufene Begutachtungsplaketten - Probleme bei Fahrten in Ungarn und Kroatien


In letzter Zeit wurden von den ungarischen Behörden Lenkern von in Österreich zugelassenen Kraftfahrzeugen, deren Begutachtungsplaketten abgelaufen waren aber noch innerhalb der viermonatigen Toleranzfrist lagen, die Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen an Ort und Stelle abgenommen.

 

Begründet wird diese Vorgangsweise damit, dass das ungarische Rechtsystem keine Toleranzfrist kennt und die österreichischen Rechtsvorschriften in Ungarn keine Anwendung finden.

 

Ähnliche Probleme können auch bei Fahrten in Kroatien auftreten.

 

Fahrten nach Ungarn bzw. Kroatien mit Fahrzeugen, deren Begutachtungsplaketten abgelaufen sind, sollten daher vermieden werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichentafeln an Ort und Stelle abgenommen werden.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 61
Fax (+43 732) 77 20-21 16 88
E-Mail verk.post@ooe.gv.at