Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
Wer wird gefördert?
- Oö. Gemeinden als Rechtsträger von Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
- Private Rechtsträger von Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
Was wird gefördert?
Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen in diesen Kinderbetreuungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
Förderung ausgehend von Nettoinvestitionskosten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ansuchen muss zeitgerecht vor dem Durchführen der Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.
Abwicklung/Antragstellung
Formloses Ansuchen bei der Direktion Bildung und Gesellschaft mit detaillierter Auflistung der einzelnen Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen, plus detaillierte Kostenschätzungen mit Massenangaben.
Formular:
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Leitfaden
(PDF-Format 92,89 KB)
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Abwicklung der Finanzierung - Gewährung der Förderungsmittel
(PDF-Format 56,87 KB)
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Erlass - Kostendämpfung bei vom Land mitfinanzierten Bauvorhaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden
(PDF-Format 187,34 KB)
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Richtlinien
(PDF-Format)
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Verpflichtungserklärung
(PDF-Format)
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Richtlinien
(PDF-Format)
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Erlass - Kostendämpfung bei vom Land mitfinanzierten Kindergartenbauvorhaben für private Erhalter
(PDF-Format 47,72 KB)
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Erlass - Kostendämpfung bei vom Land mitfinanzierten Kindergarten- und Hortebauvorhaben für private Erhalter - Aktualisierung
(PDF-Format 119,57 KB)
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Formular - Kostenaufstellung
(siehe weiter unter "Vertragsmuster" / "Kostenzusammenstellung OÖ")
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft


