DCSIMG
Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

Zurück zum Beginn der Seite

Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zurück zum Beginn der Seite

Allgemeine Fischereiförderung (Besatz, fischereiwissenschaftliche Untersuchungen)


Wer wird gefördert?

 

Fischereireviere und Bewirtschafter/innen

 

 

Was wird gefördert?

 

Eine Hand mit einem flach ins Wasser gehaltenen Behälter aus welchem junge Fische schwimmen (Foto: Landesfischereiverband)
  • Besatz mit heimischen und standortgerechten Fischen
  • die Stützung seltener bzw. die Wiederansiedlung ausgestorbener Fischarten und Krebse
  • wissenschaftliche Untersuchungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Gewässern
  • (wasserbauliche) Maßnahmen an Gewässern, die geeignet sind, den fischökologischen Zustand nachhaltig zu verbessern (Herstellung der Durchgängigkeit, Renaturierung, etc.)

 

Wie wird gefördert?

 

nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln (Auszahlungsuntergrenze 70 Euro)

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Vorlage von Originalrechnungen und -zahlungsbelegen
  • standortgerechter Besatz mit heimischen Fisch- und Krebsarten
  • es darf bei wasserbaulichen Maßnahmen kein behördlicher Auftrag bzw. keine Verpflichtung zur Anpassung auf Basis einer gesetzlichen Bestimmung (z.B. WRG) bestehen; das Projekt muss zudem die erforderlichen Bewilligungen (z.B. wasser- und naturschutzrechtlich) aufweisen

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at