Allgemeine Fischereiförderung (Besatz, fischereiwissenschaftliche Untersuchungen)
Wer wird gefördert?
Fischereireviere und Bewirtschafter/innen
Was wird gefördert?
- Besatz mit heimischen und standortgerechten Fischen
- die Stützung seltener bzw. die Wiederansiedlung ausgestorbener Fischarten und Krebse
- wissenschaftliche Untersuchungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Gewässern
- (wasserbauliche) Maßnahmen an Gewässern, die geeignet sind, den fischökologischen Zustand nachhaltig zu verbessern (Herstellung der Durchgängigkeit, Renaturierung, etc.)
Wie wird gefördert?
nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln (Auszahlungsuntergrenze 70 Euro)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Vorlage von Originalrechnungen und -zahlungsbelegen
- standortgerechter Besatz mit heimischen Fisch- und Krebsarten
- es darf bei wasserbaulichen Maßnahmen kein behördlicher Auftrag bzw. keine Verpflichtung zur Anpassung auf Basis einer gesetzlichen Bestimmung (z.B. WRG) bestehen; das Projekt muss zudem die erforderlichen Bewilligungen (z.B. wasser- und naturschutzrechtlich) aufweisen
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.
Formular:
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Fischereiförderungsmittel (LWLD-LFW/E-17)
Antrag auf Gewährung einer Beihilfe
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

