Jagdgebiete
Als Jagdgebiete werden unterschieden
- das Eigenjagdgebiet und
- das genossenschaftliche Jagdgebiet.
Ein Eigenjagdgebiet ist eine im Alleineigentum oder im gemeinschaftlichen Eigentum stehende zusammenhängende jagdlich nutzbare Grundfläche im Ausmaß von mindestens 115 ha, die von der Bezirksverwaltungsbehörde als Eigenjagdgebiet festgestellt wurde. Die Befugnis zur Eigenjagd umfasst die freie Verfügung einer oder eines Jagdberechtigten über die Form der Ausübung des Jagdrechtes im Eigenjagdgebiet durch Selbstverwaltung oder Verpachtung.
Alle im Bereich einer Ortsgemeinde gelegenen, nicht als Eigenjagdgebiet festgestellten Grundstücke, bilden das genossenschaftliche Jagdgebiet. Die Jagdgenossenschaft wird von der Gesamtheit der Eigentümerinnen und Eigentümer all jener Grundstücke gebildet, bezüglich derer ein land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert festgesetzt ist und die zu einem genossenschaftlichen Jagdgebiet gehören.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

