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Land Oberösterreich

Jagd

  • Jagd und Fischerei

    Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Das Fischereirecht ist ein dingliches, nicht notwendig mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbundenes Recht.
  • Jagdbares Wild

    Wild im Sinn des Oö. Jagdgesetzes sind nur die in der Anlage zum Oö. Jagdgesetz bezeichneten jagdbaren Tiere.
  • Jagdgebiete

    Die Jagdgebiete werden unterschieden in Eigenjagdgebiete und genossenschaftliche Jagdgebiete.
  • Jagdkarte

    Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausüben wollen, brauchen Sie eine gültige oberösterreichische Jagdkarte und die schriftliche Erlaubnis der oder des Jagdausübungsberechtigten. Die Jagdkarte wird vom Landesjägermeister ausgestellt.
  • Schonzeitenverordnung

    Die entsprechenden Schonzeiten, innerhalb derer das Wild weder gejagt, noch gefangen, noch getötet werden darf, sind durch Verordnung der Oö. Landesregierung festgelegt.