Jagd
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Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Das Fischereirecht ist ein dingliches, nicht notwendig mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbundenes Recht.
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Wild im Sinn des Oö. Jagdgesetzes sind nur die in der Anlage zum Oö. Jagdgesetz bezeichneten jagdbaren Tiere.
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Die Jagdgebiete werden unterschieden in Eigenjagdgebiete und genossenschaftliche Jagdgebiete.
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Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausüben wollen, brauchen Sie eine gültige oberösterreichische Jagdkarte und die schriftliche Erlaubnis der oder des Jagdausübungsberechtigten. Die Jagdkarte wird vom Landesjägermeister ausgestellt.
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Die entsprechenden Schonzeiten, innerhalb derer das Wild weder gejagt, noch gefangen, noch getötet werden darf, sind durch Verordnung der Oö. Landesregierung festgelegt.