Zustelladresse:
4021 Linz, Altstadt 30
Telefon (+43 732) 77 20-120 40
Fax (+43 732) 77 20-21 20 60
E-Mail lr.entholzer@ooe.gv.at
Homepage
www.reinhold-entholzer.at
Sprechtag:
Anmeldung unter Telefon (+43 732) 77 20-120 40

(Foto: Land Oberösterreich, Ernst Grilnberger)
- Persönliche Daten
- geboren am 7. August 1959 in Grieskirchen
- verheiratet mit Renate
- Kinder: Julia (1990), Andreas (1992)
- Eltern: Entholzer Walter und Elisabeth
- Besondere Interessen und Hobbys
- Schifahren
- Tennis
- Lesen
- Lieblingsspeise
- Schweinsbraten
- Schulbildungen
- 1965 Volksschule
- 1969 Unterstufengymnasium in Wilhering
- 1979 Matura an der HTL für Hochbau in Salzburg
- Erlernter Beruf und berufliche Laufbahn
- 1979Techniker bei den ÖBB
- 1993 Personalausschussmitglied
- 2002 Direktionssekretär der Gewerkschaft der Eisenbahner (ab 2006 Gewerkschaft vida) und AK-Vizepräsident
- Ausgeübter Beruf / berufliche Tätigkeit
- Bauingenieur
- Politische Funktionen / Laufbahn
- seit 1991 Gemeinderat
- 1994 - 1997 Gemeindevorstand
- seit 2007 wieder Gemeindevorstand
- seit 1994 Fraktionsobmann
- seit 11. Mai 2012Landesrat
Zuständigkeiten und Aufgaben
- Aufgabengruppe Verkehrsgewerbe
- Aufgabengruppe Verkehrsrecht
(ausgenommen die Angelegenheiten des Straßenrechts) - Aufgabengruppe Verkehrstechnik
- Aufgabengruppe Verwaltungspolizei (ausgenommen
- die Angelegenheiten der Verordnung RGBl. Nr. 153/1897 betreffend die Exekution gegen Gemeinden und gegen als öffentlich und gemeinnützig erklärte Anstalten
- die Angelegenheiten des Fremdenrechts sowie
- die Angelegenheiten des Jugendschutzgesetzes)
- Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe aus den Angelegenheiten der Landeskinder- und Jugendwohnheime
- Aus der Aufgabengruppe Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr die Angelegenheiten der Mitwirkung in Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs
- Aus der Aufgabengruppe Veterinärdienst die Angelegenheiten der Mitwirkung in Angelegenheiten des Tierschutzes
- Aus der Aufgabengruppe Veterinärrecht die Angelegenheiten des Tierschutzgesetzes