Strahlen
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Ziele des Strahlenschutzes
- Minimierung der ionisierenden Strahlungsbelastung aus künstlichen und natürlichen Quellen
- Erhaltung der Sicherheit bestehender Kernkraftwerke
- Vorsorgemaßnahmen für den Katastrophenfall und Aktualisierung von Strahlenalarmplänen
- Forcierung alternativer Energiekonzepte, Entwicklung von Ausstiegsszenarien aus der Atomenergie
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Es dient im Wesentlichen als Grundlage dafür, um alle radioaktive Beeinträchtungen, insbesondere durch Temelin aber auch durch andere Kernkraftwerke, nachzuweisen.
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Ziel des oberösterreichischen Strahlenalarmplanes ist, nach kerntechnischen Unfällen die Strahlenbelastung für die Bevölkerung möglichst gering zu halten.
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Zu den sozusagen von der "Natur" produzierten Umwelteinflüssen zählt überwiegend das Edelgas Radon.
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Zu den am stärksten wachsenden Umweltfaktoren gehören in jedem Fall elektromagnetische Felder von Mobilfunkanlagen.
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Betreiber von Strahleneinrichtungen haben Sicherheits- und Störfallanalysen sowie Notfallplanungen zu erstellen.
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Aufgrund der Medizinischen Strahlenschutzverordnung sind Betreiber von Röntgendiagnostikeinrichtungen zur Führung geeigneter Qualitätssicherungsprogramme verpflichtet.
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Die Medizinische Strahlenschutzverordnung schreibt die Ermittlung der Patientendosis und die Erstellung von Arbeitsanweisungen verpflichtend vor.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: