Gewerbliche Treueprämie
Wer wird gefördert?
Gefördert werden ehemalige Gewerbetreibende aus Oberösterreich oder deren Witwe/r.
Was wird gefördert?
Ab einer 10-jährigen gewerblichen Tätigkeit wird nach der Endigung der Gewerbeberechtigung eine Prämie ausgezahlt.
Wie wird gefördert?
Förderungshöhe :
| Zeit der gewerblichen Tätigkeit | Höhe der gewerblichen Treueprämie |
| bis 10 Jahre | ----- |
| 10 - 29 Jahre | 300 Euro |
| ab 30 Jahre | 500 Euro |
Die Zuerkennung der gewerblichen Treueprämie erfolgt nur EINMAL.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Angetretene Alterspension
- Antragstellung binnen einem Jahr ab Pensionsantritt
- Gewebeausübung bis vor Pensionsantritt
- Gegenwärtiger Unternehmensbestand laut Gewerberegister
- Klein- oder Mittelunternehmen
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis des Pensionsbeginns (insbesondere Pensionsbescheid)
- Nachweis einer Gewerbeberechtigung nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung
- Nachweis der Endigung der Gewerbeberechtigung - Ruhendmeldung allein genügt noch nicht
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, zu stellen. Nach Eingang des Antrages wird die Wirtschaftskammer OÖ. zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Formular:
-
Gewerbliche Treueprämie (LWLD-Wi/E-30)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft

