OÖ. Gründerfonds
| Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Wie wird gefördert? |
| Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? |
| Abwicklung/Antragstellung |
| Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? |
| Abwicklung/Antragstellung |
Wer wird gefördert?
Gründer und Übernehmer von kleinen Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind bzw. werden.
Was wird gefördert?
Förderzielsetzung: Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung für Unternehmensgründungen und -übernahmen
Wie wird gefördert?
Förderungsart und -umfang:
Beteiligung der Oberösterreichischen Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. als echter stiller Gesellschafter mit einer Einlage zwischen 20.000 Euro und 75.000 Euro
Kosten/Beteiligungsentgelte:
- Einmalige Kosten:
Pauschale Bearbeitungsgebühr an die Oberösterreichischen Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. in Höhe von 1 Prozent der Beteiligung, mindestens 360 Euro zzgl. Ust. - Während der Beteiligungsdauer:
- jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 75 Euro
- Gewinnanteil ab dem 4. Jahr:
entsprechend der Relation des Beteiligungskapital zum urspr. Eigenkapital, maximal jedoch 3-Monats-Euribor + 5 Prozent-Punkte der aushaftenden Beteiligung - bei Vertragsänderungen: pauschales Bearbeitungsengelt von 75 Euro
- bei verspäteter Vorlage von Unterlagen: pauschales Bearbeitungsengelt von 25 Euro
- Kreditzinssatz:
jeweiliger Austria Wirtschaftsservice GesmbH.-Verfahrenszinssatz nach dem Klein- und Mittelunternehmen-Fördergesetz
Dauer der Beteiligung:
- Laufzeit individuell zu vereinbaren
- mindestens 5 Jahre, höchstens 10 Jahre
- stufenweise Abschichtung spätestens in der 2. Laufzeithälfte
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Aufgabe der bisherigen unselbständigen Tätigkeit
- keine wirtschaftliche Selbständigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre
- schriftliches Unternehmenskonzept
- Antragstellung innerhalb von 3 Jahren ab Unternehmensgründung bzw. -übernahme
- 30 % der angestrebten Beteiligung muss aus echtem Eigenkapital aufgebracht werden
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft


