Wirtschaftsimpulsprogramm für Marketingmaßnahmen im Bereich Export
Wer wird gefördert?
Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen
Was wird gefördert?
Marketingmaßnahmen im Bereich Export: Aufschließung neuer Märkte, erstmalige Teilnahme an Messen.
Wie wird gefördert?
Durch einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfen.
Bis zu 25 Prozent der förderbaren Gesamtkosten für kleine Unternehmen.
Bis zu 15 Prozent der förderbaren Gesamtkosten für mittlere Unternehmen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die förderbaren Gesamtkosten müssen mindestens 3.000 Euro für Klein- und Kleinstunternehmen bzw. 6.000 Euro für mittlere Unternehmen betragen.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist vor Investitionsbeginn mittels Formular an die Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft, zu richten.
Formular:
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Wirtschaftsimpulsprogramm für Marketingmaßnahmen Export (LWLD-Wi/E-10)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft

