Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Wirtschaftsimpulsprogramm für materielle Investitionen 2011 - 2013


Wer wird gefördert?

 

Kleine, mittlere und große (ausschließlich in nationalen Regionalfördergebieten) Unternehmen, die eine einschlägige Gewerbeberechtigung besitzen und

  • einen neuen Betrieb gründen oder einen Betrieb in Oberösterreich ansiedeln,
  • den Betriebsstandort aufgrund öffentlichen Interesses verlegen oder
  • den Betrieb in Verbindung mit einer grundlegenden Verfahrens-, Produkt- oder Dienstleistungsinnovation erweitern.

 

Was wird gefördert?

 

Bundes- und Landesförderung:

(Hinweis: Eine positive Entscheidung durch die Bundesförderstellen ist Voraussetzung für eine
Landesförderung)

  • Errichtung eines neuen Betriebes
  • Erweiterung eines bestehenden Betriebes
  • Rationalisierung / Modernisierung durch Produkt- oder Verfahrensinnovation
  • Erbringung höherwertige Dienstleistungen

Landesförderung:

  • Betriebsverlegungen im überwiegend öffentlichen Interesse
  • Übernahmekosten einer Betriebsstätte die geschlossen worden ist/wäre
  • Errichtung und Verbesserung von Transport- oder Logistikeinrichtungen
  • Auf- und Ausbau von regionalen Informationssystemen
  • Investitionen bis max. 100.000 Euro von Mittelunternehmen

 

Wie wird gefördert?

 

Mindestinvestitionsvolumen


ab 100.000 Euro bei Bundes- und Landesförderungen

ab 25.000 Euro bei Landesförderungen

Berechnungsgrundlage der Förderung


100 Prozent der gesamten beihilfenfähigen und förderbaren Kosten

 

Förderhöhe

  •  außerhalb der nationalen Regionalfördergebiete:
     max. 20 Prozent für kleine Unternehmen 
     max. 10 Prozent für mittlere Unternehmen 
     bzw. de-minimis Regelung max. 200.000 Euro
  •  innerhalb der nationalen Regionalfördergebiete:
     entsprechend den definierten Beihilfenintensitäten gem. Richtlinienbeilage 2


Im Rahmen dieser max. Förderintensitäten kann zusätzlich zur Investitionsförderung eine Arbeitsplatzprämie, ein Humanressourcen- bzw. ÖKO-Bonus gewährt werden.

 

Ausschluss von der Förderung

(Details siehe Richtlinie Punkt 9)

  • Vorhaben mit deren Durchführung vor Einbringung eines Förderungsansuchens bei einer Förderstelle des Bundes oder des Landes Oberösterreich begonnen worden ist
  • gebrauchte Investitionsgüter (Ausnahme: bei Neugründung bzw. Übernahme eines Betriebes)
  • Ersatzinvestitionen, Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Betriebsmittel, Betriebsabgänge und Finanzierungskosten
  • nicht aktivierte Eigenleistungen
  • Abgaben und Gebühren
  • Anschaffung von Fahrzeugen

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Anträge können bis 31. Dezember 2013 vor Investitionsbeginn für Bundes- und Landesförderungen bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), Ungargasse 37, 1030 Wien und für Landesförderungen beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft, 4021 Linz, Bahnhofsplatz 1, mittels des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at