Wirtschaftsimpulsprogramm für materielle Investitionen 2011 - 2013
Wer wird gefördert?
Kleine, mittlere und große (ausschließlich in nationalen Regionalfördergebieten) Unternehmen, die eine einschlägige Gewerbeberechtigung besitzen und
- einen neuen Betrieb gründen oder einen Betrieb in Oberösterreich ansiedeln,
- den Betriebsstandort aufgrund öffentlichen Interesses verlegen oder
- den Betrieb in Verbindung mit einer grundlegenden Verfahrens-, Produkt- oder Dienstleistungsinnovation erweitern.
Was wird gefördert?
Bundes- und Landesförderung:
(Hinweis: Eine positive Entscheidung durch die Bundesförderstellen ist Voraussetzung für eine
Landesförderung)
- Errichtung eines neuen Betriebes
- Erweiterung eines bestehenden Betriebes
- Rationalisierung / Modernisierung durch Produkt- oder Verfahrensinnovation
- Erbringung höherwertige Dienstleistungen
Landesförderung:
- Betriebsverlegungen im überwiegend öffentlichen Interesse
- Übernahmekosten einer Betriebsstätte die geschlossen worden ist/wäre
- Errichtung und Verbesserung von Transport- oder Logistikeinrichtungen
- Auf- und Ausbau von regionalen Informationssystemen
- Investitionen bis max. 100.000 Euro von Mittelunternehmen
Wie wird gefördert?
Mindestinvestitionsvolumen
ab 100.000 Euro bei Bundes- und Landesförderungen
ab 25.000 Euro bei Landesförderungen
Berechnungsgrundlage der Förderung
100 Prozent der gesamten beihilfenfähigen und förderbaren Kosten
Förderhöhe
- außerhalb der nationalen Regionalfördergebiete:
max. 20 Prozent für kleine Unternehmen
max. 10 Prozent für mittlere Unternehmen
bzw. de-minimis Regelung max. 200.000 Euro - innerhalb der nationalen Regionalfördergebiete:
entsprechend den definierten Beihilfenintensitäten gem. Richtlinienbeilage 2
Im Rahmen dieser max. Förderintensitäten kann zusätzlich zur Investitionsförderung eine Arbeitsplatzprämie, ein Humanressourcen- bzw. ÖKO-Bonus gewährt werden.
Ausschluss von der Förderung
(Details siehe Richtlinie Punkt 9)
- Vorhaben mit deren Durchführung vor Einbringung eines Förderungsansuchens bei einer Förderstelle des Bundes oder des Landes Oberösterreich begonnen worden ist
- gebrauchte Investitionsgüter (Ausnahme: bei Neugründung bzw. Übernahme eines Betriebes)
- Ersatzinvestitionen, Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
- Betriebsmittel, Betriebsabgänge und Finanzierungskosten
- nicht aktivierte Eigenleistungen
- Abgaben und Gebühren
- Anschaffung von Fahrzeugen
Abwicklung/Antragstellung
Anträge können bis 31. Dezember 2013 vor Investitionsbeginn für Bundes- und Landesförderungen bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), Ungargasse 37, 1030 Wien und für Landesförderungen beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft, 4021 Linz, Bahnhofsplatz 1, mittels des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden.
Formular:
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Kurzinformation für Förderwerber
(PDF-Format 40,19 KB)
Wirtschaftsimpulsprogramm für materielle Investitionen 2011 - 2013
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Wirtschaftsimpulsprogramm für materielle Investitionen 2011-2013 (LWLD-WI/E-6)
über 100.000 Euro - Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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Wirtschaftsimpulsprogramm für materielle Investitionen 2011-2013 (LWDL-Wi/E-6a)
gemäß Punkt 6.1.2. der Richtlinien - Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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Rechnungszusammenstellung
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WIP-Richtlinien 2011-2013
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Anlage 1 - Gemeindeverzeichnis
(PDF-Format)
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Anlage 2 - Förderhöchstsätze
(PDF-Format)
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Anlage 3 - KMU(Klein- und Mittelunternehemen) - Definition
(PDF-Format)
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Wirtschaftsimpulsprogramm für materielle Investitionen 2011-2013 (LWDL-Wi/E-6a)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft

