Jungunternehmer- und Jungunternehmerinnenförderung (einschließlich Gründungs-/Nachfolgebonus)
Wer wird gefördert?
Die Förderung der Gründung bzw. Übernahme von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbständigen, kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Wie wird gefördert?
Das Land Oberösterreich beteiligt sich im Falle einer positiven Förderungsentscheidung der "Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H." bei der Jungunternehmer/innen- bzw. Gründungs-/Nachfolgebonus-Förderung
Abwicklung/Antragstellung
Anträge können mittels Formular im Wege der Hausbank bzw. direkt beim Amt der Oö. Landesregierung eingebracht werden. Die Antragstellung muss zwingend vor Projektdurchführung erfolgen! Es gelten die Richtlinien der Austria Wirtschaftsservice GmbH.
Formular:
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Jungunternehmer/-innen-Programm inkl. Gründungs-/Nachfolgebonus (LWLD-Wi/E-5)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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Jungunternehmer-Förderungsaktion
Förderaktion der Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H -
Kurzinformation für Förderungswerber
Informationsblatt der Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft

