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Mann arbeitet im Freien am Laptop (Foto: Bilderbox)

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Information zum Ansuchen als Ferialarbeitnehmerin / Ferialarbeitnehmer


Sehr geehrte Bewerberin! Sehr geehrter Bewerber!


Wir freuen uns, dass Sie als Ferialarbeitnehmerin/Ferialarbeitnehmer beim Land Oberösterreich mitarbeiten möchten.

 

Aus Erfahrung wissen wir, wie schwer es ist, eine Ferialstelle zu finden. Das Land Oberösterreich ist daher bemüht, jedes Jahr einer großen Anzahl von jungen Menschen die Chance zu geben, bereits während ihrer Ausbildung Praxis für das Berufsleben zu sammeln. Um dies vielen zu ermöglichen, ist grundsätzlich eine Ferialtätigkeit beim Land Oberösterreich maximal zweimal vorgesehen.

 

Zur raschen Übermittlung können Sie das Ansuchen auch online an uns senden.

 

Hinweis: Beim Land Oberösterreich ist zum Zeitpunkt einer möglichen Einstellung für eine Ferialtätigkeit grundsätzlich die Vollendung des 16. Lebensjahres Voraussetzung!

 

Sie können das Ansuchen

  • direkt am Computer ausfüllen. Die mit " *) " gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden!
     
  • sodann online durch Anklicken des Feldes "Senden" direkt an die Abteilung Personal-Objektivierung übermitteln. 
     
    Hinweis: Sollten Sie vergessen haben, einzelne Mussdaten auszufüllen, so erscheint beim Senden ein Feld, das Ihnen mitteilt, welche Daten Sie vergessen haben auszufüllen.
    Sollten Sie mehrere Mussdatenfelder nicht ausgefüllt haben, werden Sie jeweils einzeln darauf hingewiesen. Ein Senden des Ansuchens ist erst möglich, wenn alle Mussdaten ausgefüllt sind! 
     
  • Wenn Sie das Ansuchen erfolgreich versendet haben, erhalten Sie automatisch online eine Bestätigung, dass Ihr Ansuchen auf unserem Server eingelangt ist.  
     Tipp: Sie können Ihr ausgefülltes Ansuchen vor dem Absenden ausdrucken. 

  • auch als PDF-Format ausfüllen, ausdrucken und auf den Postweg oder per FAX übermitteln.

Hinsichtlich der Übermittlung von Unterlagen in Kopie (Bestätigung für Pflichtpraktikum etc.) ersuchen wir Sie, diese auf dem Postweg oder per Fax an folgende Adresse ehestens nachzureichen:

 

Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Personal-Objektivierung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Fax (+43 732) 77 20-21 17 68

 


Ansuchen sind auch bei der Abteilung Personal-Objektivierung des Amtes der Oö. Landesregierung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, Block A, 6. Stock, Zimmer 6A 127,  Telefon (+ 43 732) 77 20-116 57 sowie bei den Bürgerservicestellen im Landesdienstleistungszentrum, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 und beim Amt der Oö. Landesregierung, 4021 Linz, Landhausplatz 1 und bei den Informations- und Beratungsstellen der Bezirkshauptmannschaften in Oberösterreich erhältlich.

 

Nähere Informationen erteilen Ihnen in der Abteilung Personal-Objektivierung gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sollte Ihnen die Durchwahl der zuständigen Sachbearbeiterin / des zuständigen Sachbearbeiters nicht bekannt sein, ist Ihnen das Sekretariat der Abteilung Personal-Objektivierung gerne behilflich:

Telefon (+43 732) 77 20-116 57

E-Mail: perso.post@ooe.gv.at

 

Hinweis: Wir ersuchen Sie, Beilagen zu Ihrem Ansuchen (Zeugnisse, Foto etc.) nicht per E-Mail zu übermitteln.

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-116 57
Fax (+43 732) 77 20-21 17 68
E-Mail: perso.post@ooe.gv.at