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Flüchtlingswesen


Asylwerber können in Österreich Ihren Asylantrag bei den Bundesasylämtern (für in 4020 Linz, Derfflingerstraße 1), in den Erstaufnahmestellen (für in 4880 St. Georgen i.A., Thalham 80) oder bei jeder Polizeidienststelle stellen.

  • Die Grundversorgung wird während des Zulassungsverfahrens vorerst vom Bund in den einzelnen Bundesbetreuungsstellen (z.B. Bad Kreuzen , Traiskirchen, Thalham...) gewährt.
  • Nach der Zulassung zum Asylverfahren wird die Asylwerberin / der Asylwerber einer Landesgrundversorgungsstelle zugewiesen. Die Grundvorsorgung durch das Land wird bei Vorliegen von Hilfsbedürftigkeit für die Dauer des Asylverfahrens bzw. bis maximal vier Monate nach Rechtskraft des Bescheides über die Gewährung von Asyl (Positivbescheid) gewährt. Diese Versorgung wird in Oberösterreich grundsätzlich nur in organisierten Quartieren angeboten. Diese werden von NGO´s (Caritas, Volkshilfe, SOS Menschenrechte, Rotes Kreuz) und Privatpersonen mit entsprechenden Konzessionen betrieben.

  • Nach Beendigung der Grundversorgung besteht Anspruch auf soziale Hilfe durch den zuständigen Sozialhilfeverband, sofern die Anspruchsvoraussetzungen hiefür erfüllt sind.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7942) 702-0
Fax (+43 7942) 702-623 99
E-Mail: bh-fr.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-freistadt.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

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