Abfallbewirtschaftung
Wer wird gefördert?
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
- Landesabfallverband
- Bezirksabfallverbände
- Gemeinden
Was wird gefördert?
Maßnahmen,
- die Rohstoff- und Energiereserven schonen,
- die den Verbrauch von Deponievolumen und das Gefährdungspotenzial bei Ablagerung von Abfällen so gering wie möglich halten,
- die eine Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung bedingen,
- die eine Stärkung des Umweltbewusstseins unterstützen.
Wie wird gefördert?
Zur Förderungsbasis (anrechenbare Kosten abzüglich sonstiger Förderungen) wird je nach Maßnahme ein nicht rückzahlbarer Barzuschuss gewährt (bei Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit - vorrangig in Form einer "de-minimis"-Beihilfe).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Nachweis der positiven Umweltauswirkung der Maßnahme.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in OÖ, Förderungsrichtlinien 2002 für die Umweltförderung im Inland und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
- Die Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls Pläne und rechtskräftige behördliche Bewilligungen
- Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Original + Kopie)
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
Formular:
-
Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft (UWD-US/E-2)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz


