Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Abfallbewirtschaftung


Wer wird gefördert?

 

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
  • Landesabfallverband
  • Bezirksabfallverbände
  • Gemeinden

 

Was wird gefördert?

 

Maßnahmen,

  • die Rohstoff- und Energiereserven schonen,
  • die den Verbrauch von Deponievolumen und das Gefährdungspotenzial bei Ablagerung von Abfällen so gering wie möglich halten,
  • die eine Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung bedingen,
  • die eine Stärkung des Umweltbewusstseins unterstützen.

 

Wie wird gefördert?

 

Zur Förderungsbasis (anrechenbare Kosten abzüglich sonstiger Förderungen) wird je nach Maßnahme ein nicht rückzahlbarer Barzuschuss gewährt (bei Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit - vorrangig in Form einer "de-minimis"-Beihilfe).

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Nachweis der positiven Umweltauswirkung der Maßnahme.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in , Förderungsrichtlinien 2002 für die Umweltförderung im Inland und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
  • Die Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Erforderliche Unterlagen:
  • Antragsformular
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls Pläne und rechtskräftige behördliche Bewilligungen
  • Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Original + Kopie)

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail us-kundenbuero.post@ooe.gv.at