Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Fremden sowie die Dokumentation des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts.
Dem Amt der Oö. Landesregierung obliegen die fachliche Aufsicht, Rechtsauskünfte und Koordinierung des Vollzuges sowie die Quotenbewirtschaftung.
Zuständig für die Vollziehung des Gesetzes sind die jeweils nach dem (beabsichtigten) Wohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (Magistrate beziehungsweise Bezirkshauptmannschaften).
Die Bezirksverwaltungsbehörden geben Auskünfte unter anderem über Art der Aufenthaltstitel, Dokumentation, Antragsformalitäten, Erteilungsvoraussetzungen, Integrationsvereinbarung.
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Bezirkshauptmannschaften / Sicherheit und Ordnung
- Stadt Linz - Zuwanderung und Aufenthaltsbewilligung
- Stadt Steyr - Niederlassungsbewilligung
- Stadt Wels - Aufenthaltswesen
- Bundeskanzleramt/Rechtsinformationssystem
- Bundesministerium für Inneres/Niederlassung und Aufenthalt
- Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung
- Österreichischer Integrationsfonds
- Österreichische Berufsvertretungsbehörden
- help - Amtshelfer für Österreich
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales

