Ausbildungseinrichtungen nichtärztlicher Gesundheits- und Pflegeberufe

(Foto: Landessanitätsdirektion)
Die Leistungen der Gesundheits- und Pflegeberufe nehmen im Gesundheits- und Sozialwesen einen hohen Stellenwert ein.
Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass sie in den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsberufe nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen behandelt und gepflegt werden.
Die Ausbildung nichtärztlicher Gesundheits- und Pflegeberufe ist in Berufs-, Ausbildungsgesetzen und Verordnungen genau geregelt.
Bei allen nichtärztlichen Gesundheits- und Pflegeberufen ist am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung vor einer Kommission zu absolvieren.
Die Mitglieder der Kommission sind:
- Vorsitz: Mitglied der Abteilung Gesundheit
- Direktorin oder Direktor der Schule/Akademie
- Medizinisch wissenschaftliche Leitung
- Rechtsträgervertretung
- Arbeitnehmervertretung
- Vortragende oder Vortragender des Prüfungsgegenstandes
Die Aufgaben der Vorsitzendenn bzw. des Vorsitzenden sind:
- Leitung des Ablaufes der kommissionellen Abschlussprüfung
- Kommissionelle Beurteilung der Prüfungsergebnisse
- Kommissionsbeschlüsse
- Kontrolle der einheitlichen Anforderungen an die Studierenden und des gleichen Ausbildungsniveaus auch im Vergleich mit anderen Ausbildungseinrichtungen
Die Abteilung Gesundheit führt den Prüfungsvorsitz bei folgenden Ausbildungs-/Studienabschlüssen in Oberösterreich und ist stimmberechtigtes Mitglied der Prüfungskommission für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und Notfallsanitäterinnen sowie Notfallsanitäter.
| Ausbildung / Studium für: |
Anzahl der Schulen / Akademien |
Anzahl der kommissionellen Prüfungen 2012 |
| Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege |
18 | 90 |
| Pflegehilfe | 35 | 80 |
| Gehobener medizinisch-technischer Dienst | 15 | 37 |
| Hebammen | 1 | 0 |
| Sanitätshilfsdienst | 28 | 28 |
|
Medizinische Masseurinnen und Masseure, Heilmasseurinnen und Heilmasseure |
8 | 18 |
|
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, Notfallssanitäterinnen und Notfallssanitäter |
3 | 39 |
| Apothekerkammer | 1 | 9 |
| Gesamt: | 109 | 301 * |
* exklusiv Termine wie: Aufnahmekommission, Modul Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) und Weiterbildung
Kommissionelle Beschlüsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden.
Durch diesen einheitlichen Ablauf der Prüfungen und der besonderen Stellung einer unabhängigen Landeseinrichtung sind Objektivität und ein hohes Ausbildungsniveau sichergestellt.
Ein Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Ausbildungsqualität in den oberösterreichischen Gesundheitseinrichtungen.
Die Qualität lebt unter anderem vom Vergleich. Daher wird die Vorgangsweise bei den Abschlussprüfungen, die Anforderungen an die Auszubildenden und deren Abschlussniveau, die Prüfungsinhalte und -modalitäten laufend mittels Checklisten von der jeweiligen Vertretung der Abteilung Gesundheit evaluiert.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit

