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Wäsche auf einer Leine in einem Garten (Foto: Franz Linschinger / Land OÖ)

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Mobile Hospiz- und Palliativdienste


Was tun Hospizbewegungen?

Die Hospizidee stellt die Sorge um schwerkranke und sterbende Menschen sowie um deren Angehörige in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.

Alles zu tun, um die bestmögliche Lebensqualität bis zuletzt zu gewährleisten, ist das Hauptanliegen von Hospiz und Palliative Care. In der Begleitung und der Betreuung wird den schwerkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen auf körperlicher, auf seelischer und auf sozialer Ebene begegnet. Den spirituellen Bedürfnissen der Betroffenen wird ebenfalls bewusst Rechnung getragen.

Im Rahmen der mobilen Hospizarbeit stehen die Symptomkontrolle, die Bekämpfung und Linderung körperlicher Schmerzen und anderer unangenehmer Begleitsymptome der Krankheit und eventuell eingesetzter Medikamente im Vordergrund. Die Hospizbewegung ermutigt Patientinnen, Patienten und Angehörige eine wirksame Schmerzbehandlung einzufordern. Zudem geht es auf seelischer Ebene um das seelische Gleichgewicht von lebensbedrohlich Erkrankten und ihren Angehörigen.

Für die Angehörigen und andere tragfähige Netze bietet die Hospizbewegung Unterstützung und Stärkung. Die Betroffenen und die Angehörigen bestimmen selbst, welchen Weg sie gehen möchten und wie weit und intensiv sie begleitet werden möchten. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen (Ärzte, Personen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege mit Zusatzausbildungen in Palliative Care und geschulte ehrenamtlich tätige Personen) ist für die Hospizarbeit kennzeichnend. Die Hospizbewegung bekennt sich zu einer kooperativen Arbeitsweise mit allen behandelnden Ärztinnen und Ärzten, insbesondere mit Hausärztinnen und Hausärzten und allen beteiligten sozialen Einrichtungen und Diensten.

Kostenlose Inanspruchnahme

Die Inanspruchnahme mobiler Hospizdienste und mobiler palliative Care-Teams ist für die Kundinnen und Kunden kostenlos. Finanziert wird die mobile Hospizarbeit in Oberösterreich durch Mittel des Sozialbudgets der Oö. Landesregierung und aus Spendengeldern.

Angebot in Oberösterreich

In Oberösterreich stehen in allen Bezirken Hospizbewegungen zur Verfügung. In Linz und Umgebung (Linz-Stadt, Urfahr-Umgebung, Linz-Land) und im Salzkammergut (Vöcklabruck, Gmunden) arbeiten zudem mobile Palliativteams. Im Landesverband Hospiz Oberösterreich sind 13 Hospiz-/Palliativbewegungen organisiert. Die Landesverbände wiederum sind in einem bundesweiten Dachverband zusammengeschlossen (Link am Ende des Textes). Damit bekennen sich diese Hospizbewegungen zu einheitlichen Qualitätsstandards. Neben dieser mobilen Versorgung sterbender und schwerkranker Menschen existieren in Oberösterreich in bestimmten Krankenhäusern Palliativstationen bzw. Palliativbetten, die in Summe regional verteilt auf 55 ausgebaut werden sollen. Informationen und Kontaktpersonen erhalten Sie bei den regionalen Sozialberatungsstellen, den Sozialhilfeverbänden oder direkt bei den Hospizbewegungen.  

 

 

Weiterführende Informationen

Familienhospizkarenz

Am 23. Mai 2002 wurde vom österreichischen Parlament einstimmig der Gesetzesentwurf zur arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung einer Karenz zur Sterbebegleitung verabschiedet, wonach pflegebegleitende Personen einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung oder Veränderung ihrer Normalarbeitszeit erhalten können. Diese Familienhospizkarenz ist seit 1. Juli 2002 für ganz Österreich gültiges Gesetz. Die Familienhospizkarenz ist ein Rechtsanspruch auf Herabsetzung, Änderung oder Freistellung von der Normalarbeitszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Begleitung sterbender Angehöriger.

 

Wer kann sie in Anspruch nehmen?
Familienhospizkarenz können Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Geschwister in Anspruch nehmen. Die Sterbebegleitung kann auch mehreren Angehörigen gleichzeitig ermöglicht werden. Sie ist nicht an den gemeinsamen Wohnsitz gebunden und hängt nicht von Pfleghandlungen beim Sterbenden ab. So kann beispielsweise das Elternpaar eines sterbenden Kindes, das zur Schmerztherapie tageweise zwischen Spital und Zuhause pendelt, entscheiden, dass beide ihre Arbeitszeit reduzieren, um abwechselnd das Kind zu begleiten.

 

Wie lange kann Familienhospizkarenz dauern?
Familienhospizkarenz kann grundsätzlich drei Monate dauern und auf sechs Monate verlängert werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind während der Sterbebegleitung und vier Wochen danach vor Kündigung geschützt: Sie bleiben kranken- und pensionsversichert.

 

Ist die Familienhospizkarenz nur für die Betreuung Sterbender vorgesehen?
Nein! Auch für die Pflege eines schwersterkrankten Kindes (- selbst wenn es nicht direkt sterbend ist -) kann Familienhospizkarenz in Anspruch genommen werden.

 

Wie beantragt man die Familienhospizkarenz?
Ein Antrag auf die Genehmigung von Familienhospizkarenz ist vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber schriftlich einzubringen. Wenn kein Konsens zustande kommt, kann der Arbeitnehmer trotzdem fünf Tage nach Bekanntgabe die Karenz antreten, bis gerichtlich weiter entschieden wird.

 

Bekommt man während der Familienhospizkarenz finanzielle Unterstützung?
Grundsätzlich nicht. Karenzgeld oder ähnliche finanzielle Unterstützung gibt es nicht generell. Es kann jedoch beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend um finanzielle Unterstützung angesucht werden (Härteausgleich).

 

Weitere Informationen:

  • Pflegetelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: Telefon (+43) 800-201 622
  • Familienservice des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend: Telefon (+43) 800-240 262

 

Weiterführende Informationen

Adressen und Kontakte

Linz

Steyr

Wels-Stadt/Wels-Land

Braunau

Eferding

Freistadt

Gmunden

Grieskirchen

Ried im Innkreis

Kirchdorf

Linz-Land

  • Hospizstützpunkt Pfarramt Neuhofen an der Krems
    Kirchenplatz 2, 4501 Neuhofen an der Krems
    Telefon (+43 7227) 42 43
     

Perg

Rohrbach

Schärding

siehe Hospizbewegung Innviertel
 

Steyr-Land

siehe Caritas Mobiles Hospiz Steyr
 

Urfahr-Umgebung

  • Hospizstützpunkt Lebenshaus Hilfswerk
    Auf der Bleich 2a, 4181 Oberneukirchen
    Telefon (+43 7212) 30 12
     

Vöcklabruck

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-152 21
Fax (+43 732) 77 20-21 56 19
E-Mail so.post@ooe.gv.at