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Grundverkehr
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Informationen über "grünen" und "grauen" Grundverkehr.
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Für österreichische Staatsangehörige und gleichgestellte EU/EWR-Angehörige sind Eigentumserwerbe (wie Kauf, Tausch oder Schenkung) an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken genehmigungspflichtig.
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Für die Bezirke Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung ist die Geschäftsstelle beim Amt der Oö. Landesregierung. Für die restlichen Bezirke sind die Geschäftsstellen bei den BHs.
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Rechtserwerbe durch Staatsangehörige von Drittstaaten (nicht EU/EWR Staaten) an Immobilien sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
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Die Erhaltung der ländlichen Struktur bzw. die Beschränkung des Ausverkaufs von Grund und Boden sind das Ziel des Grundverkehrsrechts.