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Blick von oben auf  eine Landtagssitzung (Foto: Dipl.-Ing. Sonja Eichinger)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 

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In der oberösterreichischen Landesverwaltung wird das Grundrecht auf eine gute Verwaltung verwirklicht


Portrait von Landesamtsdirektor Dr. Eduard Pesendorfer (Foto: Linschinger Franz)

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird neben vielen anderen Grundrechten auch das Bürgerrecht auf eine gute Verwaltung festgelegt. Für die oberösterreichische Landesverwaltung haben wir im "Management- und Unternehmenskonzept WOV 2021" präzisiert, was eine gute Verwaltung für uns bedeutet.
Wir verwirklichen dieses Konzept derzeit schrittweise und orientieren uns dabei primär an den anzustrebenden Wirkungen unseres Verwaltungshandelns und am Bedarf der Kundinnen und Kunden.

 

Wir wenden dabei ein neues Steuerungssystem an, legen Verantwortungen neu fest, passen die Struktur der Organisationseinheiten und die Arbeitsabläufe den heutigen Anforderungen an.

 

Der elektronische Zugang zur öffentlichen Verwaltung, den Sie gerade nutzen, ist Teil einer guten, modernen Verwaltung und wird laufend ausgebaut und verbessert. Ich hoffe, unser Informationsangebot ist für Sie nützlich und zufriedenstellend. Für Anregungen, Wünsche und Beschwerden verwenden Sie bitte unsere angegebenen Kontaktadressen.

 

Landesamtsdirektor

Dr. Eduard Pesendorfer

 

 

Informationen zur Verwaltungsreform

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-116 44
Fax (+43 732) 77 20-21 16 21
E-Mail lad.pesendorfer@ooe.gv.at