Waldpädagogik
Wer wird gefördert?
Zertifizierte Waldpädagogen.
Was wird gefördert?
Waldausgänge mit Kindergarten- (ab dem fünften Lebensjahr) oder Vorschulgruppen sowie Volks , Haupt-, Kooperativen Mittelschulen und Allgemein- und Berufsbildende Höhere Schulen im Klassen- oder Gruppenverband. Waldausgänge mit Sonderpädagogischen Zentren (1. bis 8. Schulstufe) oder mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen einer Institution, welche diese Menschen betreut.
Wie wird gefördert?
100 Euro pro Führung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Förderungsberechtigt sind ausschließlich zertifizierte Waldpädagogen.
- Vor der ersten Führung muss mittels Stammdatenblatt die erfolgreiche Registrierung beim Verein "Drehscheibe Waldpädagogik" erfolgen.
- Pro Waldausgang muss ein Maßnahmenblatt ausgefüllt werden, das dem Abrechnungsformular beizulegen ist.
- Die Führung muss mindestens drei Unterrichtseinheiten dauern.
- Der Waldausgang muss im Rahmen einer Schulveranstaltung erfolgen.
Abwicklung/Antragstellung
Die Abrechnung erfolgt über den Verein "Drehscheibe Waldpädagogik". Genauere Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Vereins.
-
Verein "Drehscheibe Waldpädagogik"
Verein zur Förderungsabwicklung von Waldausgängen mit zertifizierten Waldpädagoginnen und Waldpädagogen
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft / Forstdienst

