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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Tourismusimpulsprogramm (Materielle Investitionen)


Wer wird gefördert?

 

Physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts, die Mitglied eines Tourismusverbandes gemäß Oö. Tourismusgesetz 1990 i.d.g.F. und zudem Mitglied der Sparte "Tourismus- und Freizeitwirtschaft" oder der Sparte "Verkehr", eingeschränkt auf Mitglieder der Fachgruppen Seilbahnen und Schifffahrt, sind.

 

 

Was wird gefördert?

 

Kooperationsförderung mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT):

  • Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung sowie Innovation in Beherbergung und Gastronomie
  • Investitionen von Kooperationen
  • Investitionen in die touristische Infrastruktur
  • Schaffung oder Verbesserung von Personalunterkünften
  • Umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen
  • Materielle Investitionsprojekte von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern

Förderung durch das Tourismusressort des Landes Oberösterreich:

  • Errichtung von neuen Beherbergungsbetrieben
  • Übernahme von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, die geschlossen worden sind bzw. werden, der Standort eine hohe touristische Bedeutung aufweist und die Übernahme vollinhaltlich den Grundsätzen und Zielsetzungen des Kursbuches Tourismus Oberösterreich 2011-2016 entspricht
  • Qualitative und/oder quantitative Erweiterung des touristischen Angebots von Beherbergungsbetrieben
  • Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von touristischen Einrichtungen gemäß den Schwerpunkten des Kursbuches Tourismus Oberösterreich 2011-2016

 

Wie wird gefördert?

 

Kooperation mit der Bundesförderstelle ÖHT:

Zuschüsse bzw. Zinsenzuschüsse im Ausmaß von max. 20 Prozent Gesamtförderintensität außerhalb der NRFG und max. der höchstzulässigen Gesamtförderintensität innerhalb der NRFG gemäß EU-Wettbewerbsrecht

 

Förderung durch das Tourismusressort des Landes :

Zuschüsse im Ausmaß von max. 20 Prozent Gesamtförderintensität außerhalb der NRFG und max. der höchstzulässigen Gesamtförderintensität innerhalb der NRFG gemäß EU-Wettbewerbsrecht


 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Das Förderungsansuchen muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
  • Die zu fördernden Maßnahmen müssen den Zielsetzungen des Kursbuches Tourismus Oberösterreich 2011-2016 vollinhaltlich entsprechen (siehe auch "Tourismusstrategie" auf dieser Homepage).

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular sowohl an die Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung/Abteilung Wirtschaft, als auch an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (Homepage siehe "Weiterführende Informationen") zu richten. Beide Förderungsstellen erkennen wechselseitig das zeitlich frühere Datum der Einbringung als gültiges Einreichdatum an.

 

Förderungsentscheidung:
Die Entscheidung über den Förderungsantrag erfolgt ausschließlich durch eine schriftliche Mitteilung des Landes Oberösterreich. Auf Förderungsbeiträge nach diesem Förderungsprogramm besteht kein Rechtsanspruch.

 

Laufzeit des Förderungsprogrammes:
Nach diesem Förderprogramm können alle Förderanträge entschieden werden, die im Zeitraum 19. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2013 in der Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung/Abteilung Wirtschaft eingelangt sind.

 

Erforderliche Unterlagen:
Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, falls folgende Unterlagen beigelegt werden:

 

Bei Antragstellung:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • ausführliche Projektbeschreibung

Zusätzliche Unterlagen werden im Wege der Eingangsbestätigung schriftlich angefordert.

 

Formular:

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at