Wirtschaftsrecht
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Das Öffnungszeitengesetz regelt die Offenhaltezeiten der Verkaufsstellen im Handel.Stiftungen und Fonds
Der Landeshauptmann von Oberösterreich ist als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für gemeinnützige oder mildtätige Stifungen und Fonds zuständig.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft

