Naturschutzprojekte im Rahmen des Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raums - Artikel 57
Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes - Naturschutz
Mit der Förderung von Naturschutzprojekten werden folgende Ziele verfolgt:
- Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Ressourcen und der regionalen Eigenart der Kulturlandschaft, insbesondere von Lebensräumen und Arten, die durch die Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG geschützt sind
- Motivation und Unterstützung lokaler Akteure, um Naturraumpotenziale im gesellschaftlichen Bewusstsein verstärkt positiv zu verankern. Damit sollen regionsspezifische Landschaftsqualitäten, deren Erhaltung als Dienstleistung für die Gesellschaft zu verstehen ist, als Wert bestimmendes Merkmal von Produkten erkannt und herausgearbeitet werden
- Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement um gute Voraussetzungen für die Wertschöpfung durch Dienstleistungen für den Naturschutz zu schaffen
- Entwicklung und Etablierung von Nationalparks, Natur- und Biosphärenparks als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, Gebietskörperschaften etc.
Was wird gefördert?
- Bewusstseinsbildende Veranstaltungen und Materialien, wie insbesondere Tagungen, Exkursionen, geführte Wanderungen, Konzeption und Herstellung von Naturlehrpfaden und Broschüren sowie sonstige Infrastrukturen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für Naturschutzthemen
- Bewirtschaftungs-, Naturschutz- und Landschaftspflegepläne für Natura 2000 Gebiete; Entwicklungskonzepte sowie Studien und Untersuchungen, einschließlich sonstiger Grundlagenarbeiten zur Erhaltung und Entwicklung bestehender wertvoller Strukturen und Lebensräume
- Biotopschutz- und Entwicklungsprojekte inkl. Renaturierungen wertvoller Feuchtlebensräume sowie die Herstellung und Erhaltung von Landschaftsstrukturen inkl. Trockenmauern
- Schutzgebietsmanagement und Betreuungskosten für Natura 2000 Gebiete oder andere Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete, Naturparke)
Wie wird gefördert?
Einmaliger Zuschuss zu Investitionskosten und Sachaufwand, der mit saldierten Rechnungen belegt wird; Eigenleistungen können ausschließlich zur Aufbringung der Eigenmittel angerechnet werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Einhaltung der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des
Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 - 2013 - "sonstige Maßnahmen"; BMLFUW-LE.1.1.22/0012-II/6/2007; In Kraft getreten am 14.12.2007
Abwicklung/Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mittels unten stehendem Förderungsantrag (Seite 1 und Seite 2) samt entsprechender Verpflichtungserklärung und den im Antrag angeführten erforderlichen Unterlage bei der Abteilung Naturschutz im Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
Details zur Abwicklung können Sie unserer Förderungsbroschüre "Tipps für die Beantragung von Naturschutzprojekten in Art 57a der Ländlichen Entwicklung.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag samt Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Verpflichtungserklärung
Formular:
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Naturschutz

