Naturschutzmaßnahmen in Gewerbe und Industrie
Wer wird gefördert?
Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Was wird gefördert?
Die naturnahe Gestaltung von betrieblichen Freiflächen in Oberösterreich samt der dazu erforderlichen Beratungsleistungen durch externe Beratungsunternehmen.
Folgende Investitionen sind förderbar:
- Bepflanzung von Versickerungsmulden zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung
- Heimische Bäume statt Exoten
- Hecken für die Vielfalt
- Stillgewässer
- Magerwiesen
- Wohnräume für Igel & Co
- Dachbegrünung - Ein grünes Dach über dem Kopf
- Informationstafeln und ähnliche Kommunikationsformen - "Tu Gutes und rede darüber"
Wie wird gefördert?
Die Beratungsförderung beträgt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Betrag von 720 Euro. Die Umsatzsteuer, Reisekosten, Spesen und sonstigen Auslagen sind nicht Gegenstand dieser Förderung.
Investitionen werden mit bis zu 35 Prozent der anrechenbaren Kosten gefördert. Die maximale Förderungssumme beträgt 25.000 Euro.
Pro Förderungswerber können diese Förderung jeweils nur einmal gewährt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Beratungsförderungen dürfen nur gewährt werden, wenn:
- Der Beratungskunde Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Gründer oder Nachfolger in Oberösterreich ist.
- Diese Förderrichtlinien "Naturschutzmaßnahmen in Gewerbe und Industrie" sowie der Beratungsstandard vom Beratungskunden eingehalten werden.
- Die Kundenverständigung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich an den Beratungskunden zugesandt wurde.
- Das in der Kundenverständigung vereinbarte Beratungsthema behandelt wurde.
- Das eingesetzte Beratungsunternehmen über die entsprechende Berufsberechtigung verfügt.
- Alle Einreichunterlagen vollständig und fristgerecht (siehe Punkt sieben der Förderrichtlinie) vorgelegt werden.
- Der Förderungswerber Eigentümer oder Verfügungsberechtigter der antragsgegenständlichen Liegenschaft ist.
Investitionsförderungen dürfen nur dann gewährt werden, wenn:
- Entweder eine abgeschlossene Beratungsförderung oder ein entsprechendes Fachgutachten eines technischen Büros für Ökologie oder Landschaftsplanung, aus dem der ökologische Nutzen der Maßnahmen eindeutig hervorgeht, vorliegt.
- Die Projektausführung erst nach Einlangen des Förderungsantrages beim Land Oberösterreich, Abteilung Naturschutz erfolgt.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Abwicklung/Antragstellung
Der Förderungswerber stellt einen schriftlichen Antrag vor Beginn des Vorhabens bei er Abteilung Naturschutz des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung.
Formular:
-
Naturschutzmaßnahmen in Gewerbe und Industrie (LWLD-N/E-2)
Antrag auf Bewilligung einer Förderung von Naturschutzmaßnahmen in Gewerbe und Industrie
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Naturschutz

