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Förderungen
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Das Land Oberösterreich kann an Errichter von Abwasseranlagen einen einmaligen Bauzuschuss leisten.
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Das Land OÖ fördert Bodentage, Bodenlehrpfade, Bodenführungen für Schülerinnen und Schüler, Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten zum Thema Boden und Bodenschutz. Angesprochen werden sollen vor allem Gemeinden, Vereine, Naturpädagogen und Schulen.
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Die Betriebliche Umweltoffensive fördert qualifizierte Beratungen für oö. Unternehmen zu den Umweltthemen Klimaschutz, Energie, Agenda 21, Umweltchecks, Emissionsminderung, Umweltzeichen und Umwelt- und Mobilitätsmanagement.
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Für die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters kann eine Landesförderung gewährt werden. Die Voraussetzungen hiefür sowie die dazu erforderliche Schnittstelle für die Übermittlung der Katasterdaten finden Sie hier.
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Es wird zwischen der allgemeinen Landesförderung für Hackgut-, Pellets- und Scheitholzfeuerungsanlagen sowie der landwirtschaftlichen Hackgut- und Scheitholzanlagenförderung unterschieden.
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Ziel dieser Förderung ist die Verbesserung der Wasserversorgungssituation in Oberösterreich durch die erforderliche Errichtung und/oder Anpassungsmaßnahmen von Einzelwasserversorgungsanlagen.
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Ältere Elektrogeräte entsprechen oftmals hinsichtlich Strom- und Wasserverbrauch nicht dem Stand der Technik. Daher wird der Austausch solcher Geräte für Gemeinden und Sozialhilfeverbänden gefördert.
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Förderung von Biogas- und Photovoltaikanlagen sowie Kleinwasserkraftwerken.
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Zur Forcierung der gesamthaften Energieeffizienzsteigerung auf lokaler Ebene wird jetzt neben den bisherigen Aktivitäten das Programm "Energiespargemeinde" angeboten
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Gefördert werden Ferialjobs im Sinne des Natur- und Umweltschutzes.
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Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenster und -türen in Wohn- und Schlafräumen.
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Gefördert werden thermographische Messungen von Gebäuden.
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Ziel dieser Förderung ist die Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere kontrollierte Raumlüftungen mit Wärmerückgewinnung.
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Gefördert wird der nachträgliche Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für Gebäude mit bis zu 3 Wohnungen
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Förderung des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft. Diese unterliegt den Förderungsrichtlinien des Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie.
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Ziel dieser Förderaktion ist es, neue Lebensräume für bedrohte Pflanzen- und Tierarten zu schaffen.
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Die WKOÖ und das Land OÖ, Abt. Naturschutz wollen Mitglieder der WKOÖ sowie Gründer und Nachfolger in OÖ bei der naturnahen Gestaltung ihrer betrieblichen Freiflächen unterstützen.
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Von der Umsetzung von Themenwegen über die Sanierung von Biotopen bis zu Führungen in Schutzgebieten reicht das Spektrum der Projektförderungen in diesem Programm.
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Zur Sicherung und Entwicklung von aktuell und potenziell ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen wurde der Oö. Landschaftsfonds bei der Abteilung Naturschutz eingerichtet.
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Die Pflege ökologisch wertvoller Flächen und die Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen für ökologische Zwecke (Brachestreifen, Heckenanlage, ...) sind auch im ÖPUL 2007 wieder möglich.
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Vorrangiges Ziel dieser Aktion ist es, dem zunehmenden Artenrückgang infolge Nutzung und Kultivierung der Landschaft entgegenzuwirken.
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Einführung eines Qualitätssicherungssystems in den oberösterreichischen Kompostbetrieben mit dem Ziel Qualitätssicherung für Betriebsablauf, Produktion und Produkte
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Das Land Oberösterreich fördert in diesem Bereich vorrangig betriebliche Umwelt-Energieinvestitionen.
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Gegenstand der Förderung sind Wasserversorgungsanlagen zur Versorgung von Objekten mit Trink- und Nutzwasser, die im Rahmen der Projekte "Alpine Objekte 2000" und "Alpine Objekte 2000 +" errichtet bzw. angepasst werden.
Richtlinien
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Diese Richtlinien gelten für Förderungen, die an natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmen im Sinne der Europäischen Union darstellen, gewährt werden sowie für Unternehmen welche Förderungen als "De-minimis"-Beihilfe erhalten.
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Diese Richtlinien gelten für Förderung außerhalb der "de-minimis" Regelung, welche an natürliche oder juristische Personen, die Unternehmen im Sinne der Europäischen Union darstellen, gewährt werden.
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Mit dieser Förderungsaktion für Gemeinden, Wasserverbände, Genossenschaften u.a.m. werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (Fischaufstiegshilfen) sowie Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken gefördert.
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Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließstrecken für Projekte von Wettbewerbsteilnehmern.