Waldbauliche Förderung
Aufforstung
Für Aufforstungen nach Katastrophen oder Bestandesumwandlungen inklusive Kulturpflege erhalten Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) eine Förderung. Ziel sind leistungsfähige und stabile Mischwälder.Läuterung, Mischwuchspflege und Standraumregulierung
Gefördert werden Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) für die Stammzahlreduktion zugunsten der vorhandenen Mischhölzer.Erstdurchforstung
Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) erhalten bei Seilkraneinsatz im Sortimentsverfahren bis 500 Euro/ha erstattet.Wertastung
Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) werden bis 300 Euro/ha für die Wertastung der Z-Stämme zur Erzielung von Wertholz gefördert.Bringung mit Seilkränen, Logline oder Pferderückung
Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) erhalten bei der Bringung mit Seilkran oder bei der Anwendung anderer bodenschonender Verfahren 30 Prozent der Rückekosten bis höchstens 400 Euro/Hektar gefördert.Qualitätssaatgutförderung
Diese Förderung können Waldbesitzer, Forstgärten und Saatguthändler für die Beerntung von heimischem Qualitätssaatgut beantragen.Anlage von Demonstrationsflächen
Gefördert werden 50 Prozent aller anfallenden Kosten der Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) für Demonstrationsflächen zum Zweck der Forschung und Weiterbildung.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft / Forstdienst

