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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Waldbauliche Förderung


  • Aufforstung

    Für Aufforstungen nach Katastrophen oder Bestandesumwandlungen inklusive Kulturpflege erhalten Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) eine Förderung. Ziel sind leistungsfähige und stabile Mischwälder.
  • Läuterung, Mischwuchspflege und Standraumregulierung

    Gefördert werden Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) für die Stammzahlreduktion zugunsten der vorhandenen Mischhölzer.
  • Erstdurchforstung

    Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) erhalten bei Seilkraneinsatz im Sortimentsverfahren bis 500 Euro/ha erstattet.
  • Wertastung

    Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) werden bis 300 Euro/ha für die Wertastung der Z-Stämme zur Erzielung von Wertholz gefördert.
  • Bringung mit Seilkränen, Logline oder Pferderückung

    Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) erhalten bei der Bringung mit Seilkran oder bei der Anwendung anderer bodenschonender Verfahren 30 Prozent der Rückekosten bis höchstens 400 Euro/Hektar gefördert.
  • Qualitätssaatgutförderung

    Diese Förderung können Waldbesitzer, Forstgärten und Saatguthändler für die Beerntung von heimischem Qualitätssaatgut beantragen.
  • Anlage von Demonstrationsflächen

    Gefördert werden 50 Prozent aller anfallenden Kosten der Waldbesitzer (ausgenommen Gebietskörperschaften) für Demonstrationsflächen zum Zweck der Forschung und Weiterbildung.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-146 61
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.post@ooe.gv.at