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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Oö. Nahverkehrsfinanzierungsprogramm


Wer wird gefördert?

 

Gemeinden

 

Was wird gefördert?

 

  • Vorbereitende Untersuchungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs bzw. der Gesamtverkehrssituation in den Gemeinden
  • Investitionskosten für die Errichtung oder Verbesserung der erforderlichen Nahverkehrs-Infrastruktur
  • Kosten für betriebliche Maßnahmen
  • Kosten für Maßnahmen im Rahmen von Straßenrückbau an Gemeindestraßen

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Richtlinien Nahverkehrsfinanzierungsprogramm (PDF-Format)

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an die Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr des Amtes der Oö. Landesregierung.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-121 23
Fax (+43 732) 77 20-21 28 22
E-Mail GVOEV.Post@ooe.gv.at