Hilfe in besonderen sozialen Lagen
| Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? |
| Abwicklung/Antragstellung |
Was wird gefördert?
Gewährung einer einmaligen finanziellen Unterstützung in sonstigen, nicht ausdrücklich geregelten besonderen sozialen Lagen z.B. bei Delogierung, außergewöhnlicher finanzieller Belastung, Auftreten einer Notsituation o.ä.).
Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützung besteht nicht.
Wie wird gefördert?
Ein Antrag auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe kann einmal pro Jahr gestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz in Oberösterreich
- geringes Einkommen der antragstellenden Person
- Lebensunterhalt muss gesichert sein
Abwicklung/Antragstellung
Anträge sind an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, zu richten.
Sie sind beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales, bei den Bezirkshauptmannschaften, den Magistraten, den Sozialberatungsstellen und diversen Sozialeinrichtungen erhältlich.
Formular:
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Solidaritätsfonds (SGD-So/E-1)
Antrag auf Gewährung einer einmaligen Hilfe des Landes Oö.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

