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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Waldpädagogik


Wer wird gefördert?

 

Zertifizierte Waldpädagogen.

 

 

Was wird gefördert?

 

Waldausgänge mit Kindergarten- (ab dem fünften Lebensjahr) oder Vorschulgruppen sowie Volks , Haupt-, Kooperativen Mittelschulen und Allgemein- und Berufsbildende Höhere Schulen im Klassen- oder Gruppenverband. Waldausgänge mit Sonderpädagogischen Zentren (1. bis 8. Schulstufe) oder mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen einer Institution, welche diese Menschen betreut.

 

Wie wird gefördert?

 

100 Euro pro Führung

 

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Förderungsberechtigt sind ausschließlich zertifizierte Waldpädagogen.
  • Vor der ersten Führung muss mittels Stammdatenblatt die erfolgreiche Registrierung beim Verein "Drehscheibe Waldpädagogik" erfolgen.
  • Pro Waldausgang muss ein Maßnahmenblatt ausgefüllt werden, das dem Abrechnungsformular beizulegen ist.
  • Die Führung muss mindestens drei Unterrichtseinheiten dauern.
  • Der Waldausgang muss im Rahmen einer Schulveranstaltung erfolgen.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Die Abrechnung erfolgt über den Verein "Drehscheibe Waldpädagogik". Genauere Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Vereins.

 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-146 61
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.post@ooe.gv.at