Verhaltensregeln für Funsportarten
Inline-Skates und Rollschuhe
Zulässige Verkehrsflächen sind Gehsteige, Gehwege, Schutzwege, Wohnstraßen, Fußgängerzonen, Spielstraßen, Rollschuhstraßen, RadfahranlagenMicro-Scooter
Zulässige Verkehrsflächen sind Gehsteige, Gehwege, Schutzwege, Straßenbankette, kombinierte Geh- und Radwege, Wohnstraßen, Spielstraßen, Fußgängerzonen.Skate-, Snake- und Kickboards
Dieses fahrzeugähnliche Spielzeug ist erlaubt auf Gehsteigen, Gehwegen, Schutzwegen, kombinierten Geh- und Radwegen, Wohnstraßen, Spielstraßen und in Fußgängerzonen.Roll-Ski
Roll-Ski sind zulässig auf Gehsteigen, Gehwegen, Schutzwegen, Straßenbanketten, kombinierten Geh- und Radwegen, Wohnstraßen, Spielstraßen und in Fußgängerzonen.Zulässige Verkehrsflächen
Hier sind die zulässigen Verkehrsflächen für die jeweiligen Funsportarten aufgelistet.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr

