Oö. Landesrechnungshof
Der Oö. Landesrechnungshof (LRH) besteht seit 1.1.2000 als unabhängiges Organ des Landtages. Fachlich und organisatorisch weisungsfrei prüft er die finanziell wirksame Tätigkeit des Landes, seiner Stiftungen, Fonds und Anstalten, der Unternehmen, an denen das Land zu mindestens 50 % beteiligt ist sowie die Verwendung von Landesförderungen.
Der LRH prüft grundsätzlich auf eigene Initiative, erstellt aber auch über entsprechend definierte Aufträge Sonderprüfungen und Gutachten. Prüfberichte des LRH sind öffentlich und über deren Homepage abrufbar. Gutachten sind nicht öffentlich und ergehen an den jeweiligen Auftraggeber.
Der Kontrollausschuss des Landtages diskutiert und beschließt die Empfehlungen aus den Prüfberichten des LRH. Ein Jahr nach diesem Beschluss untersucht der LRH in einer Folgeprüfung, inwieweit die Regierung diesen Empfehlungen nachgekommen ist.
Der LRH versteht sich als Partner und Promotor der Verwaltungsreform und setzt sich für eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung im Sinne des Konzeptes WOV 2015 ein. In seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit geht es ihm darum, Systeme zu verbessern. Es ist ihm wichtig, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu hinterfragen und nicht bloß die Ordnungsmäßigkeit zu prüfen.

