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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Bergbauern


Bergbauern beim Sensenmähen (Foto: Bilderbox)Festlegung der Bergbauernbetriebe bzw. Abgrenzung der benachteiligten Gebiete

In Oberösterreich liegen knapp 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Benachteiligten Gebiet. Diese Flächen werden größtenteils von Bergbauernbetrieben bzw. Betrieben im Benachteiligten Gebiet mit natürlichen Bewirtschaftungserschwernissen wie Steilflächen und ungünstige Boden- und Klimaverhältnisse bzw. schlechter Erreichbarkeit bewirtschaftet.

 

In den Jahrzehnten vor dem EU-Beitritt wurden in Österreich diese natürlichen Bewirtschaftungserschwernisse der Bergbauernbetriebe einzelbetrieblich festgestellt und abgegrenzt.

 

Mit dem EU-Beitritt Österreichs wurden 1995 die Benachteiligten Gebiete abgegrenzt bzw. in den Jahren 1997 und 2000 erweitert. Die Abgrenzung erfolgte auf Grundlage des EU-Ministerratsbeschlusses vom 29. Mai 1995 nach Gemeinden bzw. Katastralgemeinden und aufgrund der Entscheidung der EU Kommission vom 4. Dezember 1997 zur Änderung der Abgrenzung der Benachteiligten Gebiete in Österreich (Nachjustierung) und aufgrund der Entscheidung der EU Kommission vom 14. Juli 2000 betreffend die Änderung des Verzeichnisses der Benachteiligten Gebiete (Kleine Gebiete 2000).

 

Die derzeit geltende österreichische Bergbauernverordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stammt aus dem Jahr 1994. Betriebe, denen seit dem Jahr 2001 Berghöfekataster-Punkte zugeteilt werden (BHK-Betriebe), müssen in dieser Verordnung enthalten sein.

Von den rund 19.000 oberösterreichischen Betrieben, die eine Bergbauernförderung erhalten, sind 16.560 BHK-Betriebe. Die restlichen 2.440 Betriebe liegen im Benachteiligten Gebiet, sind aber nicht in der österreichischen Bergbauernverordnung enthalten und werden daher der sogenannten Basiszone mit 0 BHK-Punkten zugeordnet. Rund 140 Bergbauernbetriebe gemäß Bergbauernverordnung liegen in 48 Gemeinden zur Gänze außerhalb des Benachteiligten Gebietes. Bei weiteren neunzig Bergbauernverordnungsbetrieben befindet sich der Betriebssitz außerhalb des Benachteiligten Gebietes. Die Flächen liegen teilweise im Benachteiligten Gebiet.

 

Neuer Berghöfekataster (BHK)

Der BHK ist seit 2001 ein umfassendes und objektives Instrument zur Erfassung und Bewertung bergbäuerlicher Bewirtschaftungserschwernisse. Die einzelbetrieblichen BHK-Punkte werden jährlich aufgrund der Angaben im Mehrfachantrag-Flächen aktuell berechnet. Die Bergbauernzonierung wird parallel zum BHK weitergeführt.

 

Verteilung der oberösterreichischen Betriebe in den BHK-Punkte-Gruppen

 BHK-Punkte Gruppe

 Anzahl in %

Gruppe 1: >  0 bis  90 BHK-Punkte

Gruppe 2:   91 bis 180 BHK-Punkte

Gruppe 3: 181 bis 270 BHK-Punkte

Gruppe 4: > 270

 8.500

 6.985

 1.005

     70

 51,3

 42,2

   6,1

   0,4

Summe:  16.560  100,0

(Quelle: BHK Daten 2003, AMA)

   

 

Oberösterreichkarte mit der Darstellung der benachteiligten Gebiete. Berggebiet ist hellgrün, sonstige Gebiete sind dunkelgrün und kleine Gebiete sind gelb dargestellt. (Grafik: DORIS Systemgruppe)

 

Einzelbetrieblicher Höchstpunktewert in Oberösterreich: 348 BHK Punkte.

Gemäß BHK-Bewertungsrichtlinie beträgt die theoretische Obergrenze 570 BHK-Punkte.

 

Das Ausmaß und die Lage der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Benachteiligten Gebiet und der Grad der natürlichen Bewirtschaftungserschwernisse laut Bewertung durch den Berghöfekataster sind die wesentlichsten Berechnungsgrundlagen für die Ausgleichszulage. Diese jährlich gemeinsam aus EU-, Bundes- und Landesmitteln ausbezahlten Direktzahlungen an die bäuerlichen Betriebe im Benachteiligten Gebiet soll vor allem eine Abgeltung für die vielfältigen und unverzichtbaren multifunktionalen Leistungen durch die Landbewirtschaftung und weiters auch eine einkommenswirksame Ausgleichszahlung für die naturbedingten Produktionserschwernisse sein.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at