Tierschutzombudsstelle
Mit Inkrafttreten des bundesweit einheitlichen Tierschutzgesetzes sind die Länder gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit und Frauen verpflichtet, einen Tierschutzombudsmann zu bestellen (§ 41 Tierschutzgesetz, BGBl I 2004/118). Damit wurde eine für Österreich neue Funktion eingerichtet.
Aufgabe des Tierschutzombudsmannes ist es, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Er hat in Verwaltungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz Parteistellung, wobei er berechtigt ist, in alle Verfahrensakten Einsicht zu nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Die Behörden haben den Tierschutzombudsmann bei der Ausübung seines Amtes zu unterstützen. In Ausübung seines Amtes unterliegt der Tierschutzombudsmann keinen Weisungen.
Der Tierschutzombudsmann ist Mitglied im Tierschutzrat.
In Oberösterreich wurde mit Beschluss der Oö. Landesregierung Frau Dr.med.vet. Cornelia Rouha-Mülleder als Tierschutzombudsfrau bestellt.
Die Bürger können sich natürlich mit allen Tierschutzangelegenheiten an sie wenden, zB Fragen über geseztliche Regelungen, richtiges Verhalten bei Wahrnehmung von schlechter Tierhaltung oder Tierquäerei, Fragen zu tiergerechter Tierhaltung etc.
Das Tierschutzgesetz und die zum Gesetz erlassenen Verordnungen samt deren Anhänge können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abrufen.
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Amt der Oö. Landesregierung
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Abteilung Gesundheit
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