Rot-weiß gestreifter Sonnenschirm (Foto: nra - Fotolia)

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Tierschutzombudsstelle


Mit Inkrafttreten des bundesweit einheitlichen Tierschutzgesetzes sind die Länder gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit und Frauen verpflichtet, einen Tierschutzombudsmann zu bestellen (§ 41 Tierschutzgesetz, BGBl I 2004/118). Damit wurde eine für Österreich neue Funktion eingerichtet.

 

Aufgabe des Tierschutzombudsmannes ist es, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Er hat in Verwaltungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz Parteistellung, wobei er berechtigt ist, in alle Verfahrensakten Einsicht zu nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Die Behörden haben den Tierschutzombudsmann bei der Ausübung seines Amtes zu unterstützen. In Ausübung seines Amtes unterliegt der Tierschutzombudsmann keinen Weisungen.
Der Tierschutzombudsmann ist Mitglied im Tierschutzrat.

 

In Oberösterreich wurde mit Beschluss der Oö. Landesregierung Frau Dr.med.vet. Cornelia Rouha-Mülleder  als Tierschutzombudsfrau bestellt. 

 

Die Bürger können sich natürlich mit allen Tierschutzangelegenheiten an sie wenden, zB Fragen über geseztliche Regelungen, richtiges Verhalten bei Wahrnehmung von schlechter Tierhaltung oder Tierquäerei, Fragen zu tiergerechter Tierhaltung etc. 


Das Tierschutzgesetz und die zum Gesetz erlassenen Verordnungen samt deren Anhänge können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abrufen.

 

Aktuelle Themen


  • Kennzeichnung und Registrierung von Hunden - "Chippflicht"

    Seit Jahresbeginn gilt für alle Hunde ausnahmslos die Chippflicht. D.h. alle Hunde müssen nun mittels zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchip von einem Tierarzt gekennzeichnet und gemeldet werden.
  • Augen auf beim Hundekauf

    Die Anschaffung eines Hundes sollte niemals unüberlegt geschehen. Denn mit einem Hund erwerben Sie einen treuen Freund für viele Jahre - und Sie übernehmen damit auch eine große Verantwortung.
Weiterführende Informationen

Telefon (+43 732) 77 20-142 81
Fax (+43 732) 77 20-21 42 89
E-Mail tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at

Wir sind gerne für Sie da:

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr