Landeskorrespondenz Nr. 61 vom 13. März 2006

Landeskorrespondenz:
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LH Pühringer ab morgen zu dreitägigem offiziellen Staatsbesuch in Rumänien
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Landeshauptmann Pühringer zu Aufteilung der Integrationslehrer: Wichtiger Schritt - Besonderer Situation in Oberösterreich wurde Rechnung getragen
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Landeshauptmann Pühringer: Frauen holen auf - im Landesdienst immer mehr Frauen in leitenden Positionen
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Wichtige Neuerung im Zivildienstgesetz 2006: Praxis-Nachweis und Kompetenz-Bilanz
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Vogelgrippe-Verdacht an bayrisch-oberösterreichischer Grenze: Sperrzone und Hotline eingerichtet
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Rechnungshofbericht über Gemeindeabteilung des Landes OÖ: Anerkennung für Reform und Modernisierungsschritte
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Wohnbau-Landesrat Kepplinger: Zweites Kompetenzzentrum für Betreuung und Pflege der Caritas in Grieskirchen eröffnet
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Lawinenlagebericht des Amtes der Oö. Landesregierung vom 13. bis 15. März 2006
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Termine der Beratungsstellen
Pressekonferenz:
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Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Landesrat Rudi Anschober, Klubobmann Gunther Trübswasser und Landtagsabgeordnetem Mag. Thomas Stelzer zum Thema "Neufassung des oö. Förderberichtes"
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Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Klubobmann Gunther Trübswasser und Mag.ª Katja Hengerer zum Thema "Antidiskriminierungsstelle: Vorstellung der neuen Leiterin"
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Landesrat Josef Ackerl, Dr.in Doris Thalhammer, Leiterin Bundessozialamt OÖ, Dr. Josef Bauer, Caritas für Menschen mit Beeinträchtigungen, und Dr. Erhard Prugger, WK OÖ, Leiter Abt. Sozial- und Umweltpolitik zum Thema "Homer 06 - Neuauslobung des OÖ. Preises für innovative berufliche Intergration von Menschen mit Beeinträchtigungen"
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Landesrat Rudi Anschober, Obmann ÖR Franz Mair, Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Sams und Geschäftsführer HR Dipl.-Ing. Wolfgang Aichlseder zum Thema "60 Jahre OÖ Wasser - Leistungsbericht OÖ Wasser 2005 (Dachverband der 1.440 oö. Wassergenossenschaften) - Mobile Trinkwasserabpackanlage für Oberösterreich"
Große Sozialaktion und Wirtschaftsfragen im Mittelpunkt des Besuches
(LK) Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer wird am Dienstag, 14. März bis Donnerstag, 16. März 2006 zu einem offiziellen Besuch in Rumänien zu Gast sein. Dieser Besuch hat zwei Schwerpunkte: Zum einen den Besuch jener Menschen, der sogenannten "Landler", die oberösterreichische Wurzeln haben. Sie wurden im 18. Jahrhundert unter den Regierungen Karl VI. und Maria Theresias aus dem Salzkammergut, dem Alpenvorland (= "Landl") sowie aus dem Ennstal in das einzige evangelische Land der Habsburger Monarchie, nach Siebenbürgen, deportiert.
Insgesamt gibt es heute noch 300 "Landler" im Raum Hermannstadt, 1.200 "Landler" in Nord-Siebenbürgen und etwa 300 in den ukrainischen Karpaten.
Ihre heute noch schwierige ökonomische Lage macht Hilfe von außen notwendig. Von der oö. Landlerhilfe wurden bisher rund 12,5 Millionen Euro direkte Hilfe geleistet.
Auch im Zuge dieses Besuches von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer wird ein Hilfskonvoi insgesamt 15 Tonnen an Hilfsgütern, die von der oö. Wirtschaft gespendet wurden, übergeben. Der Transport geht in die Landlerdörfer Großpold, Großau, Neppendorf, Hermannstadt und Karlsburg. Landeshauptmann Dr. Pühringer dankte in diesem Zusammenhang allen Firmen, die Hilfsgüter kostenlos zur Verfügung gestellt haben bzw. den Transport durchführen.
Der zweite Schwerpunkt dieses Besuches werden Wirtschaftsfragen sein. Gemeinsam mit dem Landeshauptmann wird eine große oberösterreichische Wirtschaftsdelegation unter Leitung von Wirtschaftskammer-Vizepräsidentin Mag.a Ulrike Rabmer-Koller den Landeshauptmann begleiten. In Bukarest wird es im Rahmen des sogenannten "rumänischen Wirtschaftsdialogs" bilaterale Wirtschaftsgespräche geben.
Die oberösterreichische Wirtschaftsdelegation wird darüber hinaus mit Niederlassungsleitern österreichischer Investoren zusammentreffen.
Darüber hinaus stehen Arbeitsgespräche mit der Ministerin für europäische Integration Anca Daniela Boagiu, mit der Ministerin für Umwelt und Wassermanagement, Sulfina Barbu auf dem Programm. Zuvor wird Landehauptmann Dr. Josef Pühringer in Hermannstadt (Sibiu) mit dem Kreisratsvorsitzenden Prof. Martin Bottesch und dem Präfekten des Kreises Hermannstadt Ion Ariton sowie Bürgermeister Klaus Johannis von Hermannstadt, dem ersten deutschen Bürgermeister einer rumänischen Großstadt seit 70 Jahren zusammentreffen.
"Oberösterreich setzt mit diesem Besuch seinen Internationalisierungsschwerpunkt im Jahr 2006 fort", erklärte Pühringer. "Es geht darum, unsere Kontakte europaweit zu vertiefen und für die heimische Wirtschaft neue, interessante Märkte zu erschließen. Der Politik kommt dabei eine wichtige Türöffnerrolle zu, die wir mit diesem Besuch ausfüllen wollen."
Andreas Hörtenhuber (+43 732) 77 20-116 17
Landeshauptmann Pühringer zu Aufteilung der Integrationslehrer: Wichtiger Schritt - Besonderer Situation in Oberösterreich wurde Rechnung getragen
(LK) Als einen "wichtigen Schritt" bezeichnet Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer die nun bekannt gewordene Aufteilung der zusätzlichen Lehrerposten für die Sprachförderung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache auf die Bundesländer durch das Bildungsministerium. Oberösterreich erhält 86 von insgesamt 328 Lehrerposten. Das sind gut 26 % für unser Bundesland, bei einem Bevölkerungsanteil von 17 %.
"Natürlich wäre die volle Erfüllung der Forderung der Landeshauptleutekonferenz nach 700 zusätzlichen Lehrerdienstposten für die Integration wichtig. Aber man hat in der Zuteilung der besonderen Situation in Oberösterreich Rechnung getragen", so Pühringer.
Noch am 30. Jänner 2006 war er bei Bundesministerin Elisabeth Gehrer, um eine faire Zuteilung für Oberösterreich zu fordern. Auch Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer hatte sich vehement dafür eingesetzt.
"In Oberösterreich gibt es 17.048 Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, das sind 13,5 %. Daher kommt der Integration in unserem Bundesland ein erhöhter Stellenwert zu", so Pühringer.
Sprachliche Frühförderung - 1.550 Sprachtickets ausgegeben
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulstart. Die Vorverlegung der Schuleinschreibung ermöglicht eine frühe Diagnose sowie eine frühe Förderung der Sprachfähigkeit der Kinder. Oberösterreich hat sich ab 2005 an einem entsprechenden Pilotprojekt beteiligt. Dazu wurde vom Landesschulrat für Oberösterreich die Schülereinschreibung auf November vorverlegt.
Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die die Unterrichtssprache Deutsch mangelhaft oder gar nicht beherrschen, haben ein sogenanntes "Sprachticket" erhalten, mit dem sie sich an den zuständigen Kindergarten oder die Wohnsitzgemeinde wenden können. Die Förderung selbst wird von ausgebildeten Kindergartenpädagoginnen durchgeführt. Für Schülerinnen und Schüler bedeutet dies eine große Hilfe für den Einstieg in das Schulleben.
"In Oberösterreich wurde dieses Pilotprojekt von unseren Direktorinnen und Direktoren gut umgesetzt. 1.550 Sprachtickets wurden ausgegeben. Die Sprachförderung in den Kindergärten startete im zweiten Semester. Über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann im nächsten Schuljahr eine konkrete und realistische Aussage getroffen werden", so Pühringer. Die zuständige pädagogische Abteilung im Landesschulrat habe jedenfalls berichtet, dass die Schülereinschreibung in Oberösterreich und die Zusammenarbeit mit der Abteilung Kindergartenpädagogik sehr gut funktioniert habe.
Mag.ª Karin Speidl (+43 732) 77 20-114 07
Landeshauptmann Pühringer: Frauen holen auf - im Landesdienst immer mehr Frauen in leitenden Positionen
(LK) "Mit 60,5 % sind die Frauen unter den 21.561 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im oö. Landesdienst inklusive gespag bereits jetzt deutlich in der Mehrheit. Die leitenden Funktionen waren in der Vergangenheit aber immer eine Männerdomäne. In den letzten 10 Jahren gibt es hier allerdings spürbare Veränderungen. Diese Entwicklung muss mit Nachdruck weitergeführt werden", betont Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.
Der Landeshauptmann hat in den letzten Jahren und insbesondere in der jüngsten Vergangenheit eine Reihe von Frauen in leitende Funktionen berufen - so z.B.:
- Präsidialdirektorin Mag.ª Antonia Licka (ab 1. Mai 2006)
- Dr.in Ulrike Jäger-Urban, Leiterin Abt. Umwelt- und Anlagentechnik
- Dr.in Gabriele Haring, Leiterin Abt. Jugendwohlfahrt
- Bezirkshauptfrau Dr.in Wilbirg Mitterlehner, Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
- Mag.ª Dr.in Elgin Drda, Leiterin der Sozialabteilung
Auch weitere wichtige Positionen im Landesdienst und in den angegliederten Bereichen sind mit Frauen besetzt worden:
Wesentlich verbessert hat sich auch der Frauenanteil im Bereich der oberösterreichischen Landesspitäler der gespag:
- Primariate - Frauenanteil 10 %
- Kollegiale Führung - Frauenanteil 25 %
- Verwaltungsbereich - Frauenanteil 34 %
- Pflegebereichsleitung - Frauenanteil 77 %
- Leitung der Krankenpflegeschulen - Frauenanteil 81 %
Schulbereich des Landes:
- Landwirtschaftsschulen: 7 weibliche Direktoren
- Landesmusikschulen: 7 weibliche Direktoren
Leitungspositionen in den Häusern des Landes:
- Landeskinderheim Schloss Neuhaus - Veronika Verzetnitsch
- Landeskinder- und Jugendwohnheim Schloss Leonstein - Dr.in Maria-Theresia Müllner
- Landespflege- und Betreuungszentrum Schloss Gschwendt - Ursula Adlung
- Landespflege- und Betreuungszentrum Christkindl - Leopoldine Halbmayr
- Landeserholungsheim St. Wolfgang - Christa Madlmair
- Landeserholungsheim Bad Ischl - Elisabeth Hochpöchler
Politische Büros:
Auch in den politischen Büros sind wichtige Positionen mit Frauen besetzt:
- Leiterin des Büro des Ersten Landtagspräsidentin: Dr.in Andrea Panny
- Stellvertretende Leiterin des LH-Büros: Dr.in Elisabeth Sittenthaler
- Leiterin des Büros der Zweiten Landtagspräsidentin: Brigitte Aumayr
- Pressesprecherin von LH Pühringer: Mag.a Karin Speidl
- Pressesprecherin von Landesrat Rudi Anschober: Mag.a Sandra Haidinger
- Pressesprecherin von Landesrat Dr. Hermann Kepplinger: Mag.a Sabrina Hebenstreit
Beachtlich in diesem Zusammenhang ist, dass der Anteil der jungen, hochqualifizierten Frauen im Landesdienst ständig zunimmt. So wurden im Rahmen von Objektivierungsverfahren im Zeitraum 2000 bis 2005 insgesamt 25 Juristinnen und Juristen aufgenommen, davon 16 Frauen und 9 Männer.
Landeshauptmann Pühringer: "Wir werden Frauen weiterhin gezielt ermuntern, sich um Leitungspositionen zu bewerben. Natürlich sind wesentliche Anteilssteigerungen nur mittelfristig erzielbar, aber die Entscheidungen der letzten Zeit zeigen deutlich, dass Frauen beim Land Oberösterreich auch in den Leitungspositionen faire Chancen haben."
Mag.ª Karin Speidl (+43 732) 77 20-114 07
Landesrat Viktor Sigl: "Hilfe bei Arbeitsplatzsuche nach dem Zivildienst"
(LK) Auf eine interessante Neuerung im Zivildienstgesetz weist Landesrat Sigl hin. Die Zivildienstleistenden erhalten nach Ableistung ihres Dienstes eine Kompetenzbilanz und einen Praxisnachweis. Die Kompetenzbilanz ist ein aussagekräftiges Zeugnis über die soziale Kompetenz der Zivildienstleistenden. Der Praxisnachweis ist eine Bestätigung über die praktische Verwendung der Zivildiener in ihren Zivildiensteinrichtungen. Sigl rät den Zivildienstleistenden, beide Zeugnisse bei der Arbeitsplatzsuche vorzuweisen.
Der Zivildienst befindet sich generell im Aufwind. Wie die neue, im Auftrag des Landesjugendreferates vom Linzer market-Institut durchgeführte OÖ Jugendstudie 2006 zeigt, möchten 26 Prozent der jungen Männer Zivildienst leisten. 2003 waren es nur 19 Prozent, berichtet Landesrat Sigl. Auch die Bilanz des Zivildienstes 2005 ist eine erfreuliche. In Oberösterreich wurden 2005 18 neue Zivildiensteinrichtungen mit 113 Zivildienstplätzen anerkannt. Oberösterreich verfügt damit über 195 Zivildiensteinrichtungen und 2.386 Zivildienstplätze. "In Oberösterreich wurden im Jahr 2005, 2.104 Zivildiensterklärungen abgegeben. Dies ist ein Plus von 91 gegenüber dem Jahr 2004. Österreichweit wurden 10.318 Zivildiensterklärungen abgegeben - ein Plus von 62 gegenüber 2004", so Sigl.
Weitere Infos über den Zivildienst gibt es im LandesJugendReferat unter Tel. (+43 732) 77 20-152 65 oder im Internet:
www.ooe-jugend.at./zivildienst
Gerhard Rumetshofer (+43 732) 77 20-151 02 oder (+43 664) 144 95 63
(LK) Am 1. März wurde im Rechen des Inn-Kraftwerks Ingling in Passau ein toter Schwan geborgen. Bei der Untersuchung durch die bayrischen Behörden wurde festgestellt, dass das tote Tier mit Vogelgrippeviren des Subtyps H5N1 infiziert war. Dies wurde von der Stadt Passau am Freitag vormittag, 10.3.2006, bekannt gegeben. Noch nicht nachgewiesen ist, ob es sich um einen hoch pathogenen Erregerstamm handelt. Auf Grund der Lage des Fundortes an der bayrisch-oberösterreichischen Grenze (Bezirk Schärding) ist auch Oberösterreich vom Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln betroffen. Veterinär-Landesrätin Dr. Silvia Stöger: "Es besteht keinerlei Grund zu Panik. Es wurden sofort die laut Krisenplan vorgesehenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen eingeleitet." Zudem ließ Landesrätin Dr. Stöger eine Info-Hotline einrichten: Tel. 0664/8299018
Das Gesundheitsministerium hat eine Verordnung mit einer Schutz- und einer Überwachungszone rund um den Auffindungsort sowie Maßnahmen, die in diesen Zonen gelten, erlassen. Diese Verordnung ist mit Ablauf des Freitages in Kraft getreten.
- Darin werden die Katastralgemeinden Fraunhof und Gattern in der Gemeinde Schardenberg zur Schutzzone erklärt.
- Die Überwachungszone umfasst die Gemeinden Brunnenthal, Freinberg, Schardenberg und Wernstein, in der Gemeinde Esternberg die Katastralgemeinden Kiesdorf und Wetzendorf, in der Gemeinde Münzkirchen die Katastralgemeinde Freundorf, in der Gemeinde Schärding die Katastralgemeinde Schärding-Vorstadt.
Bestimmungen in der Schutzzone - mindestens 3 km Radius:
- Kontrolle aller Geflügelhaltungsbetriebe in der Schutzzone durch die zuständige Amtstierärztin/den zuständigen Amtstierarzt, klinische Untersuchung des Geflügels in diesen Betrieben und erforderlichenfalls Probennahme.
- Desinfektionsmaßnahmen an den Eingängen zu Geflügehaltungen und besondere Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion.
- "Stand still": Verbot der Beförderung von Geflügel, Bruteiern, Frischfleisch innerhalb der Schutzzone (außer die Durchfuhr auf Fernverkehrsstrassen und Eisenbahnstrecken). Nicht betroffen sind Konsum-Eier.
- Besondere Bestimmungen in begründeten z.B. tierschutzrelevanten Fällen nach behördlicher Genehmigung und unter behördlicher Kontrolle für das Verbringen von Geflügel, Frischfleisch, Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen sowie für frei lebendes Federwild, darunter fallen Bestimmungen für das Schlachtgeflügel, für Eintagsküken und Bruteier.
- Transportfahrzeuge, die in der Schutzzone zur Beförderung von Geflügel und Geflügelprodukten verwendet werden, dürfen die Zone nur nach behördlicher Kontrolle und behördlicher Genehmigung verlassen.
- Das Ausbringen von Stall- und Flüssigmist ist verboten (außer die Beförderung zur Verarbeitung).
- Dauer der Maßnahmen mind. 21 Tage.
Bestimmungen in der Überwachungszone - mindestens 10 km Radius:
- Besondere Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion.
- Innerhalb der ersten 15 Tage nach In-Kraft-Treten der Überwachungszone darf Geflügel oder andere Vögel aus der Überwachungszone nicht heraus gebracht werden - eine Ausnahme gibt es für Schlachtgeflügel in einen dafür bestimmten Schlachthof.
- Bruteier dürfen aus der Überwachungszone nicht verbracht werden, außer in Brütereien, die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bestimmt wurden; Eier und Verpackungen sind zu desinfizieren.
- Das Ausbringen von Stall- und Flüssigmist ist verboten (außer die Beförderung zur Verarbeitung.
- Jedes Verbringen ist aufzeichnungspflichtig (Geflügelhalter/innen, Transporteure und Händler).
- Dauer der Maßnahmen mind. 30 Tage.
Dr. Manfred Stepany (+43 732) 77 20-118 65
Rechnungshofbericht über Gemeindeabteilung des Landes OÖ: Anerkennung für Reform und Modernisierungsschritte
LR Ackerl und LR Stockinger: Ressortführung mit Fingerspitzengefühl und Gesamtsicht
(LK) In einer ersten Stellungnahme bezeichnen die für das Gemeinderessort des Landes OÖ zuständigen Regierungsmitglieder Landesrat Josef Ackerl und Landesrat Dr. Josef Stockinger den am Freitag, 10. März 2006 vom Landesrechnungshof vorgelegten Prüfbericht über die Initiativprüfung der Gemeindeabteilung als "brauchbare Basis für die Weiterentwicklung des Gemeinderessorts". Der Rechnungshofbericht zeigt aber gleichzeitig das Spannungsfeld zwischen politischer, wirtschaftlicher Eigenständigkeit einer Gemeinde und der Notwendigkeit klarer Vorgaben und Rahmenbedingungen durch die Gemeindeaufsicht.
Mehrfach ist die Abwicklung geförderter Großprojekte in den Gemeinden im Rechnungshofbericht angesprochen. Die Gemeinde-Landesräte Ackerl und Stockinger betonen dazu, dass es bei Bauprojekten eine frühere Einschaltung der Förderabteilung geben soll und dass die Vorgaben im Bereich der Raumprogramme sowie Einschränkungen bei Kostendämpfung den Gemeinden vor allem eine Hilfestellung in Richtung Kostenbewusstsein sind und nicht eine Bevormundung.
LR Ackerl und LR Stockinger bedanken sich beim Landesrechnungshof für die Anerkennung der umfangreichen Reform und Modernisierungsschritte, die in der Gemeindeabteilung in den vergangenen Jahren umgesetzt wurde. Eine Reihe von Anliegen aus dem Prüfbericht kann bereits in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Etwa kürzere Wege bei der Flüssigmachung von BZ-Mitteln, die Intensivierung der Kostendämpfung bei Bauvorhaben oder zusätzliche Anreize für gemeindeübergreifende Projekte.
Vom Landesrechnungshof angesprochene Grundsatzfragen brauchen allerdings eine intensive Diskussionsphase. Vor allem bestehen LR Ackerl und LR Stockinger darauf, dass eine mehrjährige Planung und eine gewisse Flexibilität in der Projektumsetzung für das Gemeinderessort weiterhin möglich bleibt, weil die Gemeinden selbst, aber auch die begleitende Landesförderung sich auf veränderte Rahmenbedingungen jederzeit einstellen können muss. "Gerade die Bedarfszuweisungsmittel deuten ja schon mit ihrem Namen darauf hin, dass die Prüfung des individuellen Bedarfs einer Gemeinde ein wiederkehrender Auftrag ist, der viel Fingerspitzengefühl und eine Gesamtsicht der Dinge braucht und daher nicht in eine Rahmenkonzept gepresst werden kann", betonen LR Ackerl und LR Stockinger übereinstimmend.
Ing. Walter Silber (+43 732) 77 20-111 17 oder (+43) 664/829 89 99
Wohnbau-Landesrat Kepplinger: Zweites Kompetenzzentrum für Betreuung und Pflege der Caritas in Grieskirchen eröffnet
(LK) So wie schon in Rohrbach wurde nun auch in Grieskirchen ein Kompetenzzentrum der Caritas für Betreuung und Pflege direkt im Stadtzentrum errichtet. Hier soll älteren Menschen durch integrierte Betreubare Wohnungen ermöglicht werden, die eigene selbstständige Lebensführung fortzusetzen, ohne auf Sicherheit und Pflegebetreuung verzichten zu müssen.
Das Bauvorhaben mit einer Gesamtfläche von 998 m² besteht aus 18 Betreubaren Wohnungen, einem Gemeinschaftsraum sowie einem Büro für die Hausleitung und die Regionalleitung der Mobilen Dienste. Die 18 Wohnungen sind altersgerecht und barrierefrei gestaltet und verfügen natürlich auch über einen Anschluss an ein Notrufsystem. Zusätzliche Mobile Dienste befinden sich im selben Haus, da eben auch die Regionalleitung der Mobilen Dienste Grieskirchen/Innviertel hier untergebracht ist. Diese Mobilen Dienste umfassen Familienhilfe, Langzeithilfe, Altenhilfe und Heimhilfe. Auch jene Angehörige, die ältere Familienmitglieder daheim pflegen, finden im neuen Kompetenzzentrum Unterstützung.
Mit dem Bau dieses zweiten Kompetenzzentrums wurde bereits im Oktober 2004 begonnen und die Senior/innen konnten planmäßig Ende November 2005 ihre neuen Wohnungen beziehen. Die Baukosten dieses Projektes betrugen insgesamt 1,5 Mio. Euro, wobei die Betreubaren Wohneinheiten mit den Mitteln der Wohnbauförderung errichtet wurden.
"Die Caritas für Betreuung und Pflege ist im Bezirk Grieskirchen mit der Mobilen Hilfe und Betreuung stark vertreten und aus diesem Grund war es auch naheliegend, sich für den Bau von 18 Betreubaren Wohnungen mit integriertem Büro der Regionalleitung der Mobilen Dienste und der Servicestelle für pflegende Angehörige zu entscheiden. Projekte dieser Art unterstütze ich gerne mit Fördergeldern, da hier älteren Menschen eine selbstständige Lebensführung ermöglicht und somit auch deren Lebensqualität verbessert wird", so LR Kepplinger.
Mag.ª Sabrina Hebenstreit (+43 732) 77 20-120 43
(LK) Heute Montag gibt es im Bergland noch unergiebige Schneeschauer und zeitweise etwas Sonne. Der Wind um Nord ist mäßig bis lebhaft und es hat minus 11 Grad in 1.500 m Höhe. Der Dienstag ist meist trüb mit zeitweise leichtem Schneefall am Vormittag und minus 10 Grad in 1.500 m Höhe. Der Wind lässt deutlich nach, ist schwach bis mäßig aus Nord bis Nordost.
Schneedeckenaufbau:
Der zuletzt gefallene Neuschnee ist locker und kalt, und wurde auch von Wind um Nordwest vorallem in den höheren Lagen wieder etwas verfrachtet und hat labile Triebschneeablagerungen gebildet. Die Bindung des Triebschnees mit der Altschneedecke ist gering und störanfällig. In den höheren Lagen sind teils noch ältere umfangreiche Schneeverfrachtungen vorhanden. Neben abgeblasenen Rücken und Grate sind stark verfüllte kammnahe Bereiche anzutreffen. Im verfrachteten Schnee sind oft störanfällige Zwischenschichten eingelagert. In den tiefen bis mittleren Höhenlagen liegt der lockere Neuschnee meist auf einer verharschten Altschneedecke.
Gefahrenbeurteilung:
Die Lawinengefahr wird weiterhin als erheblich eingestuft. Neue labile Triebschneeablagerungen vorwiegend nordost- bis südwestseitig sind zu beachten und eine Auslösung von Schneebrettlawinen ist bereits bei geringer Zusatzbelastung möglich. Kammnahe eingewehte Steilhänge sowie verfüllte Mulden und Rinnen stellen Gefahrenstellen dar. Es herrschen weiterhin teilweise ungünstige Tourenverhältnisse und Skitouren erfordern Erfahrung in der Lawinenbeurteilung. Vereinzelt sind Lockerschnee- oder Schneebrettlawinen auf extrem steilen und verfüllten Gelände möglich.
Gefahreneinstufung nach der fünfteiligen europäischen Lawinengefahrenskala
- Gefahrenstufe: 3
- Tendenz der Gefahr: erhebliche Lawinengefahr, im Tagesverlauf steigend
Europäische Lawinengefahrenskala:
1 gering
2 mäßig
3 erheblich
4 groß
5 sehr groß
Achtung Redaktionen!
Auf der Landeshomepage finden Sie den Amtlichen Lawinenwarndienst unter der Internetadresse: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/lawinenwarndienst
Dipl.-Ing. Florian Stifter (+43 732) 77 20-124 92
Jugendberatung und Jugendinformation
(LK) Beratung, Infos und Tipps für junge Leute zu verschiedenen Fragen und Anliegen. Vertraulich, kostenlos und persönlich.
- Jugendservice des Landes Oberösterreich, Linz, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. (+43 732) 17 99: Montag bis Freitag von 13:00 bis 18:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice@ooe.gv.at,
http://www.jugendservice.at/ - Jugendservice Eferding, Stadtplatz 4, 4070 Eferding, Tel. (+43 7272) 758 23, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice-eferding@ooe.gv.at - Jugendservice Schärding, Tummelplatzstr. 9, 4780 Schärding, Tel. (+43 7712) 357 07, Montag und Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice-schaerding@ooe.gv.at - Jugendservicestelle Ried im Innkreis, Roßmarkt 9, 4910 Ried/I., Tel. (+43 7752) 715 15, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: Jugendservice-Ried@ooe.gv.at - Jugendservicestelle Freistadt, Hauptplatz 12, 4240 Freistadt, Tel. (+43 7942) 725 72, Montag und Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice-freistadt@ooe.gv.at - Jugendservicestelle Gmunden, Kirchengasse 18, 4810 Gmunden, Tel. +43 7612/17 99, Montag und Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice-gmunden@ooe.gv.at - Jugendservicestelle Grieskirchen, Roßmarkt 10, 4710 Grieskirchen, Tel. +43 7248/644 64, Montag und Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice-grieskirchen@ooe.gv.at - Jugendservicestelle Perg, Johann-Paur Straße 1, 4320 Perg, Tel. (+43 7262) 581 86, Montag und Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservicestelle-perg@ooe.gv.at - Jugendservicestelle Rohrbach, Pfarrplatz 1, 4150 Rohrbach, Tel. (+43 7289) 17 99, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice-rohrbach@ooe.gv.at - Jugendservicestelle Steyr, Pfarrgasse 6, 4400 Steyr, Tel. (+43 7252) 17 99, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice-steyr@ooe.gv.at - Jugendservice Wels, Rablstraße 16, 4600 Wels, Tel. (+43 7242) 21 14-11, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice-wels@ooe.gv.at - Jugendservice Braunau, Salzburger Vorstadt 13, 5280 Braunau, Tel. (+43 7722) 222 33, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice-braunau@ooe.gv.at - Jugendservice Vöcklabruck, Parkstraße 2a, 4840 Vöcklabruck, Tel. (+43 7672) 757 00, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: jugendservice-voecklabruck@ooe.gv.at
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich. Auf Wunsch wird auch gerne zurückgerufen.
Sozialmedizinische Beratungsstellen bei Alkoholproblemen
(LK) Eine therapeutische Zusammenkunft der Selbsthilfegruppen für Alkoholkranke und deren Angehörige findet am Mittwoch, 15. März 2006, für den Bezirk Gmunden, Kößlmühlgasse 4, ab 18:00 Uhr, statt.
Erziehungs- und Familienberatungszentrum Ried im Innkreis,
Riedholzstraße 17, 4910 Ried im Innkreis
(LK) Familienberatungsstelle
- nur nach telefonischer Terminvereinbarung
- Telefon: (+43 7752) 912-361
- jeden Donnerstag von 17:30 bis 19:30 Uhr
Erziehungsberatungsstelle
Familientherapeutische Beratungsstelle Mutterberatung Männerberatungsstelle

Information zur Pressekonferenz mit
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Landesrat Rudi Anschober, Klubobmann Gunther Trübswasser und Landtagsabgeordnetem Mag. Thomas Stelzer
am 13. März 2006 zum Thema
Mag.ª Karin Speidl (+43 732) 77 20-114 07
Mag. Dietmar Spöcker (+43 732) 73 94 00-37
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer:
LAbg. Mag. Thomas Stelzer:
Neufassung des oö. Förderberichtes
Mit der Neufassung des oberösterreichischen Förderberichtes stellt Oberösterreich die Weichen für einen öffentlich zugänglichen Förderbericht. In Umsetzung des von den schwarz-grünen Regierungspartnern vereinbarten Arbeitsprogramms wird künftig ein umfassender Förderbericht für jeden einfach zugänglich im Internet veröffentlicht.
Mit dieser Initiative wird die Fördertätigkeit des Landes Oberösterreich noch transparenter. Da jedoch auch datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht außer Acht gelassen werden sollten, war es das Ziel, eine datenschutzrechtlich konforme, aber gleichzeitig auch bürgerfreundliche Lösung zu erarbeiten.
Erster Förderbericht im Frühjahr 2007
Der erste Förderbericht wird im Frühjahr 2007 veröffentlicht und umfasst alle zwischen dem 1. Juli 2006 und dem 31. Dezember 2006 beantragten und ausbezahlten Förderungen. Nach diesem Erstbericht werden die Förderberichte jährlich veröffentlicht.
Die Eckpunkte des neuen oberösterreichischen Förderberichtes
- Zustimmungsprinzip
Förderwerber müssen bereits bei der Antragsstellung einer Veröffentlichung der Förderung zustimmen.
- Ausnahmen
Kleinförderungen: Förderungen unter 4.000 Euro werden im Förderbericht nicht veröffentlicht.
Datenschutzrechtlich sensible Förderungen: Diese sind von der Veröffentlichung ausgenommen. Dazu wurde ein Katalog definiert in dem diese Ausnahmen aufgelistet sind. Datenschutzrechtlich sensible Förderungen sind in erster Linie Förderungen, aus denen personenbezogene Daten abgeleitet werden können. Dies betrifft in erster Linie Daten, die in Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Förderwerbers stehen und Unterstützungen, die aufgrund einer besonderen sozialen Lage gewährleistet werden (z.B. Zahlungen aus dem Solidaritätsfonds und Zahlungen zur Behebung von Notständen).
Sensible Standortförderungen: In begründeten Einzelfällen können einzelne Wirtschafts- und Forschungsförderungen mit besonderer Sensibilität für den Standort Oberösterreich ebenfalls von der Veröffentlichung ausgenommen werden. Diese Ausnahmen müssen durch die Landesregierung beschlossen werden.
- Veröffentlichung von Förderungen aus allen Ressorts
Im Rahmen des Förderberichtes werden Förderungen aus allen Ressorts veröffentlicht. So werden etwa auch Förderungen aus den Bereichen Sport, Kultur, Wirtschaft, Verkehr, Wohnbau und auch Gemeindeförderungen veröffentlicht. - Volumen des Förderberichts
In Summe wird der Förderbericht Förderungen in der Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro auflisten.
Dieses Volumen wird sich noch weiter erhöhen, da vorgesehen ist, weitere Förderungen in das neue Fördersystem zu integrieren. Aus EDV-technischen Gründen können derzeit das Bildungskonto und die Wohnbauförderung noch nicht in den Förderbericht integriert werden. Es wird jedoch bereits daran gearbeitet, auch diese Förderungen in den Bericht zu integrieren. Damit wird der Förderbericht in der Endstufe noch umfassender ausfallen. - Darstellung der Förderfälle
Im Förderbericht werden alle Förderungen mit Name, Ort und Postleitzahl, Höhe der Förderung und die Förderrichtlinie veröffentlicht. Davon ausgenommen sind die bereits oben erwähnten Fälle.
Um jedoch auch über die nicht veröffentlichten Förderungen einen Überblick schaffen zu können, ist dem Detailbericht ein summarischer Überblick vorgeschaltet. In diesem Überblick ist die Anzahl der Kleinförderungen, der datenschutzrechtlich nicht erwähnten Förderungen und der sensiblen Standortförderungen aufgelistet, deren Gesamtsumme und die Verteilung auf die einzelnen Ressorts.
Landesrat Rudi Anschober:
Klubobmann Gunther Trübswasser:
Wählerinnen und Wähler haben ein Recht auf Transparenz in der Förderpolitik
Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Beschluss der oö. Landesregierung, alle Förderungen in Hinkunft im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wird auch im Bereich der Vergabe von Landesmitteln ein neuer Standard eingeführt.
Etwa ein Drittel der Ausgaben des Landes Oberösterreich sind Förderungen. Diese Mittel sind ein zentrales Instrument, mit dem die Politik im Wege gezielter Unterstützung von Einzelpersonen, Vereinen, Gemeinden und Unternehmen Oberösterreich gestalten kann. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Bürgerinnen und Bürger (als Wähler/innen, aber auch als Steuerzahler/innen) offen informiert werden, wofür diese Mittel eingesetzt werden.
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik geht dann verloren, wenn sie das Gefühl hat, dass ihr Informationen vorenthalten werden. Aufgabe der Politik ist es nachvollziehbar Entscheidungen zu treffen, diese offen zu kommunizieren und bei Bedarf auch zu rechtfertigen. Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf, über diese Entscheidungen informiert zu werden. Nur so ist es ihnen möglich sich eine Meinung zur Arbeit der Politik zu bilden. Die Verwendung der öffentlichen Mittel ist dabei ein wichtiger Aspekt.
Auch der Umstand, dass wir in unserem demokratischen System wohl überlegt die Entscheidung getroffen haben, dass wir Parteien aus öffentlichen Mitteln finanzieren, um sicher zu stellen, dass Entscheidungen unabhängig - ohne Rücksicht auf potenzielle Geldgeber - erfolgen, muss klar und offen kommuniziert werden.
Oberösterreich ist mit der Veröffentlichung von Förderungen Vorreiter!
Tatsache ist aber, dass (mit Ausnahme vereinzelter Publikationen von Kulturförderung) derzeit weder auf Bundesebene, noch in den Bundesländern Informationen über die Verwendung von Fördermitteln veröffentlicht werden.
OÖ wird in Hinkunft das Vorbild für den Bund und alle anderen Länder bei der Transparenz im Förderwesen sein. Ab 2007 wird auf der Webseite des Landes Oberösterreich erstmals im Detail nachzulesen sein, wer wofür aus welchem Förderansatz wie viel Unterstützung aus dem oö. Landesbudget erhalten hat.
In diesem Bericht kann dann beispielsweise jede(r) nachlesen, welche Gemeinden Bedarfszuweisungen erhalten haben, welche Unternehmen in den Genuss von Tourismusförderungen kommen, wie sich die Mittel für die Kulturförderung auf einzelne Institutionen verteilen usw.
Oberösterreich hat damit auch die Basis für die Forderung des Bundesrechnungshofes nach einer österreichweiten Förderdatenbank gelegt. Missbrauchsfälle wie die Causa Herberstein beweisen, dass noch immer zu wenig sorgsam mit Steuergeldern umgegangen wird und eine Verbesserung der Standards, wie vom Rechnungshof vorgeschlagen, rasch erfolgen muss. Grundbedingung für den neuen Förderbericht in OÖ und eine österreichweite Förderdatenbank muss ein sensibler und penibler Umgang mit den Interessen des Datenschutzes sein.
Wer diskriminiert, wird von Förderungen ausgeschlossen
Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung wird auch der Ausschluss von Landesförderungen bei Missachtung des Antidiskriminierungsgesetzes in der Förderpolitik umgesetzt.
Mehr bewegen mit beschränkten Mitteln
Die Schaffung von Transparenz ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer modernen und effektiven Förderpolitik. Als nächster Schritt steht die Verbesserung der Qualität und Zielgenauigkeit der Förderpolitik auf der Tagesordnung. Die diesbezüglichen Prüfungen des Landesrechnungshofes enthalten umfassende Anregungen und Aufträge für die Landespolitik. Um dies bei stagnierenden Budgets auch finanzieren zu können, werden wir in diesen Prozess viel Energie und Engagement einbringen.
2007 geht’s los - Was bringt der Förderbericht NEU?
Die Veröffentlichung der Förderungen eines Jahres erfolgt alljährlich - voraussichtlich im 2. Quartal - des Folgejahres auf der Landeshomepage.
Was wird Veröffentlicht?
Zu jedem Förderbereich wird veröffentlicht:
- Wer?
- Wie viel?
- Aus welcher Fördermaßnahme erhalten hat?
Zudem wird darüber informiert, in welchen politischen Zuständigkeitsbereich die jeweilige Förderung fällt.
Um den Bericht in einem lesbaren Umfang zu halten werden Förderungen mit einer Förderhöhe von weniger als 4.000 Euro nicht veröffentlicht.
Alle Förderungen, die gemäß Datenschutzgesetz schutzwürdige persönliche Daten enthalten, werden nicht veröffentlicht. Derartige Förderungen mit besonderer datenschutzrechtlicher Sensibilität sind zum Beispiele Unterstützungsleistungen, die im Zusammenhang mit schwierigen gesundheitlichen oder sozialen Lebenslagen stehen. Aber auch Unterstützungen an Privatpersonen zur Bewältigung von Naturkatastrophen werden nicht publiziert.
Da die EDV-mäßige Überführung einiger Fördersysteme (Wohnbauförderung, Flussbaumaßnahmen etc.) in den zentralen Rechenkreis des Landes erst im Laufen ist, ist ein endgültig alle Bereiche umfassender Förderbericht technisch zudem erst in einigen Jahren möglich.
Halbjahresbericht 2006
Die datenschutzrechtlich korrekte Umsetzung ist mit einer Vorlaufzeit verbunden, die dazu führt, dass 2007 nur mehr die Veröffentlichung von Förderfällen des 2. Halbjahres 2006 möglich ist.

Information zur Pressekonferenz mit
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Klubobmann Gunther Trübswasser und Mag.ª Katja Hengerer
am 13. März 2006 zum Thema
Mag.ª Karin Speidl (+43 732) 77 20-114 07
Antidiskriminierungsstelle: Vorstellung der neuen Leiterin
Oö. Antidiskriminierungsgesetz seit Juni 2005
Schon in seiner Verfassung bekennt sich das Land Oberösterreich ausdrücklich zur Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Menschen im Sinne der Grundrechte, insbesondere zum Verbot jeglicher Diskriminierung. Ein eigenes Landesgesetz soll die besondere Beachtung dieses Themas auf Landesebene unterstreichen.
Im Juni 2005 ist das Oö. Antidiskriminierungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz verbietet jegliche Diskriminierung aus Gründen der
- rassischen oder ethnischen Herkunft,
- der Religion,
- der Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters
- oder der sexuellen Ausrichtung.
Nicht gerechtfertigte Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot können grundsätzlich Rechtsfolgen (Anspruch auf Schadenersatz inkl. immaterieller Schadenersatz) nach sich ziehen. Eine erfolgte Diskriminierung stellt auch eine Dienstpflichtverletzung dar und ist nach dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
Antidiskriminierungsstelle eingerichtet
Am 1. Juni 2005 hat die Antidiskriminierungsstelle - vorerst unter interimistischer Leitung - ihre Arbeit aufgenommen. Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle ist unter anderem die Förderung der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung durch
- die Unterstützung der Opfer durch Beratung über die auf Grund des Gesetzes gegebenen Möglichkeiten der Rechtsverfolgung von Verletzungen und Information über getroffene Maßnahmen,
- die Abgabe von Empfehlungen, die Begutachtung und Anregung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen,
- die Pflege des sozialen Dialogs mit den sachlich in Betracht kommenden Nichtregierungsorganisationen.
Der Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle erstreckt sich auf alle Angelegenheiten des Landes, der Städte und der Gemeinden, sofern diese Angelegenheiten in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen (insbesondere die Bereiche Gesundheit, Soziales, Zugang zu Wohnraum, Bildung, Zugang zu selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, Dienst- und Landarbeitsrecht einschließlich Personalvertretungsangelegenheiten).
Personen, die aus den vorne genannten Gründen diskriminiert werden, können sich daher kostenlos, anonym und vertraulich an die Antidiskriminierungsstelle wenden.
Statistik
Seit Juni 2005 haben sich 26 Personen an die Oö. Antidiskriminierungsstelle gewandt; davon 13 persönlich, 6 telefonisch und 7 schriftlich.
15 dieser Fälle betrafen Angelegenheiten außerhalb des Kompetenzbereiches des Landes. Auch diese Anfragen wurden grundsätzlich aufgenommen und an die zuständigen Behörden des Bundes weitergeleitet.
Von den 11 unter das Oö. ADG fallenden Angelegenheiten (2 staatsbürgerschaftsrechtliche, 3 gewerberechtliche, 2 sozial-rechtliche, 2 dienstrechtliche Angelegenheiten, 1 betreffend Wohnraumbeschaffung, 1 betreffend Zugang zu Bildung) war bisher keine Beschwerde erwiesenermaßen gerechtfertigt, wobei 2 noch in Bearbeitung sind.
50 % der Personen, die sich an die Antidiskriminierungsstelle gewendet haben, waren österreichische Staatsbürger und 50 % der Personen waren anderer Herkunft (Afrika, Pakistan, Slowenien, Bosnien, Rumänien, Sri Lanka).
Neue Leiterin Mag.ª Katja Hengerer
Nach einem umfangreichen Auswahlverfahren wurde Mag.ª Katja Hengerer mit 1. März 2006 auf drei Jahre zur Leiterin der Antidiskriminierungsstelle bestellt (Lebenslauf im Anhang).
Geplante Vorhaben: Sensibilisierung und Vernetzung
Sensibilisierung zur Verhinderung von Diskriminierung
Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit über das oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz soll eine starke Sensibilisierung erfolgen, um Diskriminierungen bereits im Vorhinein zu verhindern. Als erste Maßnahmen hierfür sind die Erstellung von zielgruppengerechtem Informationsmaterial und die Durchführung von Informationsveranstaltungen geplant.
Vernetzung zur Unterstützung der Opfer
Durch enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit den einschlägigen NGOs sowie den zuständigen Einrichtungen auf Bundesebene sollen möglichst viele Opfer ermuntert werden, das Beratungsangebot der Antidiskriminierungsstelle in Anspruch zu nehmen.
Der Hintergrund
Diskriminierungen werden oft verharmlost und vertuscht. Dadurch sind sie schwer zu bekämpfen. Sie aufzuzeigen, braucht für die einzelnen Personen Mut. Sie brauchen nicht nur den gesetzlichen Schutz, sondern müssen auch begleitet, beraten und unterstützt werden, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Dabei kommt der Antidiskriminierungsstelle, insbesondere der Leiterin, eine besondere Rolle zu.
Ein zentrale Aufgabe der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle ist der "Soziale Dialog" - wie es im Gesetz heißt -, die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Landes- und Gemeindebediensteten sowie mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die die Interessen der möglichen Opfergruppen vertreten. Ziel ist die bestmögliche Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Oberösterreich.
Oö. Antidiskriminierungsgesetz - kurz gefasst
Das Landesgesetz verbietet
von natürlichen Personen aus Gründen
- der "Rasse" oder ethnischen Herkunft,
- der Religion,
- der Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters,
- der sexuellen Ausrichtung,
- die Anstiftung einer Person zu einer solchen Diskriminierung oder Belästigung,
- die Benachteiligung von Personen, die auf Grund einer behaupteten Verletzung des Gesetzes ihre Rechte wahrnehmen.
Rechtsfolgen: In diesen Fällen und auch, wenn eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vorliegt, besteht Anspruch auf angemessenen Schadenersatz. So beträgt etwa der Schadenersatz für die Verletzung der Würde mindestens 360 Euro. Zur Durchsetzung des Anspruchs steht der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.
Weitere Sanktion: Eine erfolgte Diskriminierung oder Belästigung stellt jedenfalls auch eine Dienstpflichtverletzung dar und ist nach dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
Klagemöglichkeit von Vereinen und Interessenvertretungen: Zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen sind mit Zustimmung der benachteiligten Person und in ihrem Namen auch die sachlich in Betracht kommenden beruflichen Interessenvertretungen sowie solche Vereinigungen, die nach ihren satzungsmäßigen Zielen ein berechtigtes Interesse an der Einhaltung des Diskriminierungsverbotes haben, berechtigt.
Förderungen des Landes und der Gemeinde sind nur für natürliche und juristische Personen vorzusehen, die das Diskriminierungsverbot und das Benachteiligungsverbot beachten.
Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle ist die Förderung der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichberechtigung durch Beratung, Information, Abgabe von Empfehlungen, Begutachtung und Anregung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
Der Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle erstreckt sich
sachlich
auf alle Angelegenheiten des Landes, der Städte und der Gemeinden, sofern diese Angelegenheiten in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, insbesondere sind das die Bereiche
- Gesundheit,
- Soziales,
- Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum,
- Bildung einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
- Zugang zu selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit einschließlich der Berufsberatung,
- Dienst- und Landarbeitsrecht einschließlich PersonalvertretungsangelegenheitenPersonen, die von einer der in der rechten Spalte genannten Stelle oder
einer dort tätigen Person in einer in der linken Spalte genannten Sache diskriminiert oder belästigt werden oder wurden oder dies vermuten, können sich zur Wahrung Ihrer Rechte kostenlos, anonym und vertraulich an die Antidiskriminierungsstelle wenden.
organisatorisch
- auf den gesamten Bereich der Landes-, Stadt- und Gemeindeverwaltung,
- auf Körperschaften, Anstalten, Fonds und Kammern, die durch Landesgesetz eingerichtet sind,
- im Rahmen der Besorgung öffentlicher Aufgaben durch ausgegliederte oder sonstige private Rechtsträger, die vom Land, einer Stadt oder einer Gemeinde beauftragt werden,
- Tätigkeiten von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts, die der Gesetzgebungskompetenz des Landes in den links genannten Sachbereichen unterliegen.
Antidiskriminierungsstelle beim Amt der Oö. Landesregierung
Amtsgebäude Landhaus, Klosterstraße 7
Postadresse: 4021 Linz, Klosterstraße 7
Telefon: (+43 732) 77 20 - 114 46
Telefax: (+43 732) 77 20 - 116 21
Mail: antidiskriminierungsstelle@ooe.gv.at
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/
Persönlich erreichen Sie die Antidiskriminierungsstelle:
Mo, Di, Do: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mi, Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Curriculum Vitae:
- Name: Mag.ª Katja Hengerer
- Familienstand: ledig
- Geburtsdatum: 02/12/1976
- Geburtstort: Leoben
Ausbildung:
09/1987 - 06/1995
Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium in Leoben;
10/1995 - 06/2001
Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz und der Università degli Studi di Trieste;
Berufliche Erfahrung:
09/1999 - 02/2000
Assistentin des Abgeordneten Univ.-Prof. Reinhard Rack im Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg;
03/2000 - 02/2001
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre an der Karl-Franzens-Universität Graz;
07/2001 - 05/2002
Vertragsassistentin am Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre an der Karl-Franzens-Universität Graz;
06/2002 - 07/2003
Traineeprogramm der Industriellenvereinigung:
- Station: Referentin im Büro des Finanzstaatssekretärs;
- Station: Referentin im Innenministerium im Bereich Kriminalprävention und Opferhilfe;
08/2003 - 10/2005
Leiterin des Büros für Kriminalprävention und Opferhilfe im Innenministerium;
11/2005 - 02/2006
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Energieinstitut der Johannes-Kepler-Universität Linz;
Zusatzqualifikationen:
Stipendiatin für das Forum Alpbach "Europa - Vision und Wirklichkeit" 2001;
Alpbacher Spezialkurs für Europäische Integration 2002;
Stipendiatin für das Forum Alpbach "Kontinuitäten und Brüche" 2003;
First Cambridge Certificate 2003;
Cambridge Advanced Certificate 2004;
Stipendiatin der Siemens Academy of Life 2004;
Soziales Engagement:
Jungscharführerin in Leoben 1991 - 1993;
Vorstandsmitglied der Katholischen Hochschuljugend Graz 2000 - 2001;
Publikationen:
- Rack/Hengerer
Das Mandat von Laeken. Eine Analyse und Bewertung vor dem Hintergrund der Verfassungsdebatte, in: Häberle / Morlok / Skouris (Hrsg), Festschrift für Dimitris Th. Tsatsos (2003) 553 ff. - Hengerer/Ullmann
Das Gewaltschutzgesetz in Österreich, SIAK Journal 3/2005, 12ff.
Hobbys:
Fußball, Lesen, Reisen;

Information zur Pressekonferenz mit
Landesrat Josef Ackerl, Dr.in Doris Thalhammer, Leiterin Bundessozialamt OÖ, Dr. Josef Bauer, Caritas für Menschen mit Beeinträchtigungen, und Dr. Erhard Prugger, WK OÖ, Leiter Abt. Sozial- und Umweltpolitik
am 13. März 2006 zum Thema
"Homer 06 - Neuauslobung des OÖ. Preises für innovative berufliche Intergration von Menschen mit Beeinträchtigungen"
Peter Binder (+43 732)77 20-151 12
HOMER 06 - OÖ. Preis für innovative berufliche Integration für Menschen mit Beeinträchtigungen
In Kooperation haben das Bundessozialamt Landesstelle OÖ, OÖ Sozialressort Landesrat Josef Ackerl, die Caritas für Menschen mit Behinderung sowie die OÖ Wirtschaftskammer einen Preis für oberösterreichische Unternehmen ins Leben gerufen, welche innovative Modelle zur Einbindung von Menschen mit Behinderungen vorweisen können. Dieser Preis wird 2006 erneut ausgeschrieben.
Sozial-Landesrat Josef Ackerl: Vorbildwirkung HOMER
"Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft, an dem wir Menschen mit Beeinträchtigungen unbedingt teilhaben lassen müssen. Mit seiner Vorbildwirkung zeigt HOMER auf, wie wir diesem Ziel ein Stück näher kommen können," hofft Sozial-Landesrat Josef Ackerl auch 2006 auf eine hohe Teilnahme bei der diesjährigen Neuauflage des HOMER.
Berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen steht heute nicht mehr für das "Mitschleppen" von angeblich leistungsschwächeren Mitarbeiter/innen, sondern erhebt den Anspruch, sie ihren Fähigkeiten passend einzusetzen. "Passen Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen stimmt auch die Leistung", räumt Sozial-Landesrat Josef Ackerl mit alten Vorurteilen auf. Die Vergabe des letzten Homers hat ganz klar gezeigt, dass Unternehmen, die Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen, von ihrer hohen sozialen Kompetenz profitieren. Ein Effekt, der vielfach noch übersehen wird.
Auch in diesem Jahr forciert das OÖ Sozialressort die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in den ersten Arbeitsmarkt mit Angeboten der "beruflichen Eingliederung" bzw. Qualifizierungsprogrammen und der Unterstützung für integrative Betriebe. Insgesamt sind im Sozialbudget für die Bereiche der Hilfe durch Beschäftigung, Geschützte Arbeit und Berufliche Eingliederung 54.205.000 Euro veranschlagt. Rund 3.500 Menschen haben im letzten Jahr von diesen Angeboten Gebrauch gemacht.
Selbstverständlich setzt das OÖ Sozialressort sein Ausbauprogramm weiter fort. So sollen in diesem Jahr 35 neue Plätze für die berufliche Eingliederung in Steyr, Grieskirchen und Freistadt geschaffen werden.
Trotz dieses Ausbaus steigt der Bedarf nach dem Angebot der "beruflichen Eingliederung" weiter an. Mit 1. Februar 2006 sind bei der Sozialabteilung des Landes 285 Menschen mit Beeinträchtigungen für ein Angebot der "beruflichen Eingliederung" in den nächsten drei Jahren vorgemerkt.
Konkrete Vorbilder bei der Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen ist unter anderem die Kooperation von Hof Tollet mit der Firma Fröling. Die Firma Fröling stellt einen der vier Ausbildungsbereiche im flexiblen Ausbildungsverbund von Hof Tollet, in dem vorwiegend zuvor trainierte Schlüsselqualifikationen verfestigt werden. Die Absolvent/innen dieser dreijährigen Ausbildung werden mit einer sehr hohen Erfolgsrate auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Die Entlohnung der Ausbildungsteilnehmer/innen mit der regulären Lehrlingsentschädigung ist ein wichtiger Beitrag zur geforderten Umsetzung des Normalisierungsprinzipes.
Mit der erfolgreichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt erreichen Menschen mit Beeinträchtigungen nicht nur einen hohen Grad an Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und Lebensqualität sondern schaffen auch den wichtigen Sprung vom Beihilfenempfänger zum Beitragszahler.
Dr. Doris Thalhammer, Leiterin Bundessozialamt Oberösterreich
In den letzten Jahren ist ein merkbarer Wandel in unserer Gesellschaft erkennbar. Menschen mit Behinderungen haben sich in wichtigen gesellschaftlichen Teilbereichen - wie z.B. in Sport und Kultur - einen respektierten Platz erarbeitet.
In der Arbeitswelt verläuft dieser Prozess der Normalisierung etwas zögerlicher. Nicht immer wird dabei das vorhandene Potential von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt erkannt.
Mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes zum 1.1.2006 wurde ein weiterer Schritt gesetzt, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und damit die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und in der Berufswelt zu gewährleisten.
Um eine breitere Interessenweckung und Auseinandersetzung mit dem Thema "Menschen mit Behinderung als leistungsfähige Mitarbeiter" zu erwirken, wurde ein Integrationspreis für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, initiiert. Dabei ist die Integration von Menschen mit Behinderung für Unternehmen nicht nur eine relevante Frage aus Sicht möglicher finanzieller Fördermittel, sondern auch aus Sicht einer integrativen Unternehmensphilosophie.
Auch in Oberösterreich gibt es eine Reihe von engagierten Unternehmen, die im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsalltag auf innovative und erfolgreiche Zugänge verweisen können.
Das Bundessozialamt Landesstelle Oberösterreich hat daher - in Kooperation mit der Wirtschaftskammer OÖ und der Caritas für Menschen mit Behinderung - einen Preis für oberösterreichische Unternehmen, welche innovative Modelle zur Einbindung von Menschen mit Behinderungen vorweisen können, ins Leben gerufen. Medial wird diese Kampagne von den Oberösterreichischen Nachrichten und dem ORF unterstützt.
Der Preis selbst besteht aus einer 35 cm großen, 3 Kilo schweren Statue aus Edelstahl, die vom Künstler Franz Jungwirth entworfen wurde. Sie symbolisiert das blinde Auge des Homer, der als Namensmentor fungierte.
Aus allen Bewerbungen kürt eine fachkundige Jury eine(n) Sieger/in und eine(n) Anerkennungspreisträger/in in vier Kategorien:
- Unternehmen bis 25 Mitarbeiter/innen
- Unternehmen von 26 - 100 Mitarbeiter/innen
- Unternehmen über 100 Mitarbeiter/innen
- öffentlichkeitsnahe Betriebe und Gemeinden
Die Kriterien wurden in diesem Jahr österreichweit vereinheitlicht, da die jeweiligen Sieger eines Bundeslandes an der Verleihung des österreichweiten Preises "Job Oskar" im Dezember dieses Jahres teilnehmen werden.
Mit dieser Preisverleihung soll in der Öffentlichkeit erreicht werden, durch Beispiele gelungener Integration ein breiteres Interesse und eine Auseinandersetzung mit dem Thema "Menschen mit Behinderungen als leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" zu wecken.
Dr. Josef Bauer, Caritas für Menschen mit Beeinträchtigung
Die Caritas Oberösterreich leistet seit ihrem Bestehen in besonderer Weise Dienste an Menschen mit Beeinträchtigungen und setzt sich öffentlich für sie ein. Um diese Dienste zu koordinieren, weiter zu entwickeln und (stets) zu professionalisieren, wurde die Caritas für Menschen mit Behinderungen gegründet, die folgende Leistungen erbringt:
- Erziehung von Kindern mit Beeinträchtigungen und Stützung deren Familien
- Berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen
- Förderung der Lebenstüchtigkeit und der sozialen Kompetenz von Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigungen
- Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Beeinträchtigungen in Werkstätten
- Heilpädagogische Horte und Kindergärten
- Medizinische, psychologische, psychotherapeutische und therapeutische Angebote
- Ausbildung für Menschen, die in der Behindertenarbeit tätig sein wollen
Dafür wurden Abteilungen geschaffen, die diese Dienste erfüllen:
- Die Abteilung Kinder & Familien mit Erziehung und Horte und Kindergärten
- Die Abteilung Ausbildung & Arbeit mit Berufsorientierung, Anlehre und Ausbildung, sowie Outplacement und einer Implacementstiftung (gemeinsam mit BBRZ)
- Die Abteilung Wohnen mit ständigem Wohnen, Wohntraining für selbständigem Wohnen und mobile Dienste
- Die Abteilung spezielle Dienste mit Medizin, Psychologie, Psychotherapie, medizinische Therapien (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Hippotherapie)
- Die Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe
Die Standorte für diese Abteilungen sind
- St. Isidor, Leonding
- St. Pius, Steegen-Peuerbach
- St. Elisabeth, Linz-Froschberg
- Zentrum für Hör- und Sehbildung in Linz, Kapuzinerstraße
- sowie die Kindergärten und Horte in Bad Ischl, Wels, Ried/I, Linz-Stadt
Die Menschen, denen die Dienste geleistet werden, sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung sinnesbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche (Hör- und Sehbeeinträchtigung).
Zentrale Ziele sind die Integration der Menschen mit Beeinträchtigung in das berufliche und privat-normalisierte Leben. Die Dienste sind ausgerichtet auf Selbstbestimmung und bedürfnisorientiert.
Die berufliche Eingliederung erfolgt über Berufsorientierung, Förderung motorischer, kognitiver und psychischer Fähigkeiten (z.B. Nachreifung), Anlehre und Lehre. Erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung werden häufig an Firmen vermittelt, wo sie in ihnen geeigneter Form ihre Arbeit erfüllen unter Anleitung und Begleitung von Betreuer/innen.
Die jahrelange Erfahrung mit der Integration an den 1. Arbeitsmarkt bringt die Sicherheit, dass Menschen mit Beeinträchtigungen weitgehend integrierbar sind und normalisiert leben können.
Dr. Erhard Prugger, Leiter der Abt. Sozial- und Umweltpolitik der WK OÖ.
Es ist ein gemeinsames Ziel aller gesellschaftspolitisch relevanten Entscheidungsträger, Menschen mit Behinderungen umfassend in unsere Gesellschaft zu integrieren. Die Wirtschaft war sich ihrer sozialen Verantwortung deshalb seit jeher bewusst, wenn es um die Eingliederung beeinträchtigter Menschen in die Arbeitswelt ging. Eine wirklich reibungslose Integration von Menschen mit Behinderung kann aber nur dort erreicht werden, wo es auch gelingt, die Betriebe und deren Mitarbeiter "ins Boot zu holen". Diese sollten nicht zur Integration gesetzlich gezwungen werden müssen, sondern vom Wert behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr Unternehmen überzeugt werden - einem Wert im doppelten Sinn. Denn Menschen mit Behinderungen tragen durch ihre Tätigkeit in den Betrieben nicht nur zu einem besseren Funktionieren des sozialen Gefüges in der Belegschaft bei. Gezielt eingesetzt vollbringen diese Mitarbeiter beste Leistungen und rechtfertigen das in sie gesetzte Vertrauen durch hohe Einsatzbereitschaft und Loyalität zu ihrem Arbeitgeber.
Als Wirtschaftskammer sind wir immer ein Verfechter des Gedankenansatzes gewesen, dass Menschen mit Behinderung nicht als Betreuungsobjekte oder gar Almosenempfänger angesehen werden dürfen. Vielmehr sind sie gleichwertige und gleichberechtigte Mitarbeiter, die auch als solche in den Betrieben wahrgenommen werden wollen. Die im Zusammenhang mit dem HOMER vor den Vorhang geholten Betriebe - allesamt erfolgreiche Unternehmen - zeigen auch, dass es zwischen gewinnorientiertem Unternehmertum und sozialer Verantwortung gegenüber beeinträchtigten Menschen kein Spannungsfeld geben muss.
Demzufolge ist die Wirtschaftskammer Oberösterreich im Bereich der beruflichen Integration schon seit Jahren sehr engagiert an der Seite des Bundessozialamtes Oberösterreich. Der Verein Integratio, eine gemeinsame Initiative des Bundessozialamtes OÖ, des Landes Oberösterreich und der Wirtschaftskammer Oberösterreich, steht symbolhaft für dieses Engagement. Eindrucksvoll gelingt es diesem Verein immer wieder, Menschen mit Handicap und personalsuchende Betriebe zusammenzubringen. Bei diesen Betrieben handelt es sich aber nicht nur um jene, die aufgrund des Gesetzes dazu verpflichtet wären, Stellen anzubieten. Auch solche, die ohne gesetzliche Verpflichtung ganz bewusst ihr soziales Engagement und Gespür unter Beweis stellen, finden sich darunter. In diesem Zusammenhang ist es immer wieder erfreulich, mit wie viel Kreativität Betriebe und Mitarbeiter ihre ganz eigenen Modelle des Miteinanders entwickeln. Mit positiven Auswirkungen für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Die gelebte Praxis in der Arbeitswelt ist also auch ohne gesetzlich angeordnete Verpflichtungen im Stande, die berufliche Integration beeinträchtigter Menschen voranzubringen.
Aus all diesen Gründen hat sich die Wirtschaftskammer Oberösterreich auch im heurigen Jahr wieder gerne bereit erklärt, an der Ausrichtung des HOMER 2006 mitzuwirken und Betriebe, die soziales Engagement und Unternehmertum gekonnt miteinander verbinden, vor den Vorhang zu holen. Einmal mehr zeigen uns Oberösterreichs Betriebe und ihre Mitarbeiter, dass es nicht zwangsläufig mit hohen Kosten verbunden sein muss, Menschen mit Behinderung auf ihrem Arbeitsplatz bestmöglich zu integrieren. Wir bekennen uns daher auch weiterhin zu unserem aktiven Engagement und zu einem Aufeinanderzugehen aller gesellschaftspolitisch relevanten Gruppierungen, beim Thema Integration von Menschen mit Behinderung.

Information zur Pressekonferenz mit
Landesrat Rudi Anschober, Obmann ÖR Franz Mair, Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Sams und Geschäftsführer HR Dipl.-Ing. Wolfgang Aichlseder
am 13. März 2006 zum Thema
"60 Jahre OÖ Wasser - Leistungsbericht OÖ Wasser 2005 (Dachverband der 1.440 oö. Wassergenossenschaften) - Mobile Trinkwasserabpackanlage für Oberösterreich"
Thomas Peter Stadlbauer (+43 732) 77 20-120 82
Oberösterreichs Daseinsvorsorge - "Zukunft Trinkwasser"
Oberösterreich ist ein Bundesland mit einer ausgeprägt regionalen Versorgungsstruktur im Bereich Trinkwasser. 42% der Einwohner/innen werden durch gemeindeeigene Ortswasserleitungen, 14% durch die über 800 selbstverwalteten (Trink-)Wassergenossenschaften versorgt. Zudem bestehen noch etwa 90.000 Hausbrunnen. Das Ziel der Landeswasserpolitik ist für die nächsten Jahre, die Schadstoffbelastungen des Trinkwassers in einigen Belastungsregionen deutlich zu reduzieren, die regionale Struktur der Versorgung als wichtiger Trumpf gegen Zentralisierungs- und Liberalisierungstendenzen aufrecht zu erhalten und die Zahl der Hausbrunnen zu verringern bzw. ihre Kontrolle zu verbessern.
Anschober: "Für den Schutz der Qualität des Trinkwassers wird derzeit an der Sanierung von mehreren Belastungsgebieten gearbeitet. In allen betroffenen Regionen zeigen die Schadstoffbelastungen deutlich nach unten - am akutesten ist die Problemlage aufgrund der hohen Bodenüberdeckung in der Traun-Enns-Platte, Teilen des Eferdinger Beckens und des Machlandes. Für die Traun-Enns-Platte wurde im vergangenen Jahr das Messnetz der Wassergüteerhebungsverordnung geändert. Im Lauf diesen Jahres wird nun anhand der Messdaten festgelegt, ob ein Beobachtungsgebiet, sowie eventuell kleinere abgegrenzte Maßnahmengebiete zur Grundwassersanierung ausgewiesen werden müssen. Die Maßnahmen der Gewässeraufsicht und der Wasserschutzberatung wurden in diesen Gebieten verstärkt. Im Bundesländervergleich besonders viele Schutz- und Schongebiete sichern die wichtigsten Trinkwassergebiete (3.500 Schutzgebiete und 27 Schongebiete).
Entwicklung der Grundwasserwerte unter www.land-oberoesterreich.gv.at/aktuell/gw2000neu
Oberösterreich hat also eine relativ gute Ausgangsposition beim Trinkwasserschutz - die Herausforderungen verschärfen sich jedoch.
Aus diesem Grund wurde in einem intensiven Arbeitsprozess auf Initiative von Umwelt- und Wasser-Landesrat Anschober zur "Plattform Trinkwasser", die als Ziel die Erarbeitung von Leitlinien für den zukünftigen Wasserschutz in Oberösterreich hatte, eingeladen.
Nach eineinhalbjähriger Arbeit, an der alle Landtagsfraktionen, die Fachexperten des Landes, die Sozialpartner, die Wasserversorgungsunternehmen sowie Betroffene und unabhängige Experten mit viel Engagement beteiligt waren, wurde im Landtag die "Zukunft Trinkwasser", die erste Landesstrategie für Schutz und Sicherung des Oö. Trinkwassers, beschlossen.
"Gerade aktuelle Entwicklungen auf internatonaler Ebene wie Globalisierung, Liberalisierung und Privatisierung sowie der steigende Finanzdruck auf die Kommunen verschärfen den Druck auf die Wasserwirtschaft.
Für das Land Oberösterreich ist es daher besonders wichtig, eine gemeinsame Linie für Wasserschutz und Wasserversorgung für die Zukunft - als Teil der Daseinsvorsorge - festzuschreiben und außer Streit zu stellen, denn sauberes Trinkwasser ist ein Grundrecht", so Anschober.
Einige Punkte aus der "Zukunft Trinkwasser" belegen die Wichtigkeit der Wassergenossenschaften ganz eindeutig:
- Gemeinden, Genossenschaften und Verbände sollen gestärkt und befähigt werden, als gemeinnützige Träger der Trinkwasserversorgung ihre Selbstverantwortung im Bereich der Trinkwasserversorgung auch langfristig wahrnehmen zu können. Die Bestrebungen zur Liberalisierung des Wassersektors werden nachdrücklich abgelehnt.
- Verbessert werden soll im Rahmen dieser Landesstrategie auch der qualitative Zustand der Hausbrunnen.
- Schließlich definiert die neue Landesstrategie das Vorgehen des Landes bei der Krisenvorsorge und Ressourcensicherung.
"Als zuständiger Wasser-Landesrat für Oberösterreich freut es mich, dass der bereits seit über 60 Jahren bestehende OÖ WASSER Genossenschaftsverband mit seinen über 1.400 Mitgliedsgenossenschaften so aktiv und engagiert arbeitet, wofür ich mich hiermit auch recht herzlich bedanken darf", so Anschober, der OÖ. Wasser als eine der tragenden Säulen der OÖ. Wasserwirtschaft sieht und zum 60-jährigen Bestehen gratuliert.
Mobile Trinkwasserabpackung
Besonders das Hochwasser im Jahr 2002 hat uns die Sinnhaftigkeit einer Anlage zur mobilen Trinkwasserabpackung gezeigt. Im Jahr der Jahrhundertflut waren leihweise Anlagen aus Tirol und Kärnten in OÖ im Einsatz und versorgten Teile der Bezirke Perg, Vöcklabruck, Schärding und Grieskirchen mit Trinkwasser.
Die Abfüllanlage kann täglich bis zu 7.500 Beuteln mit Trinkwasser befüllen und verschließen, was in Krisenfällen größeren Bevölkerungsgruppen den Zugang zu sauberem Trinkwasser gewährleisten kann.
Dazu wird das Wasser vor dem Abpacken gefiltert und mittels UV-Anlage desinfiziert. Die Zugabe von Silber sichert die Haltbarmachung des Wassers im Kunststoffbeutel für mehrere Jahre. Das desinfizierte und stabilisierte Wasser kann in Beutel zu 1/2, 3/4 oder 1 Liter abgefüllt und verschweißt werden.
Der Einsatz der mobilen Trinkwasser-Abpackmaschine im Notfall
Die Anforderung im Katastrophenfall erfolgt von den jeweiligen Krisenstabsleiter/innen an die Oö. Landesregierung. Die Mitarbeiter der Dienststelle OÖ WASSER bedienen die Abpackanlage.
Einsatzmöglichkeiten der Abpackanlage
Um bei Krisen, Unfällen, aber auch kurzfristigen Abschaltungen und Betriebsstörungen die Trinkwasserversorgung weiter aufrecht zu erhalten, kann jedes Wasserwerk (Wasserversorgungsunternehmen, Wasserverband, Gemeinde, Wassergenossenschaft) einen bestimmten Vorrat an Trinkwasserbeuteln vorhalten. Die mobile Trinkwasserabpackanlage kann für jedes Wasserwerk "Eigenwasser" abfüllen. Diese Pakete sind kühl und dunkel (z.B. im Wasserspeicher oder im Keller eines Betriebsgebäudes) bis zum Einsatz zu lagern.
Die Kosten der Abpackanlage
Die Gesamtkosten für die mobile Trinkwasserabpackanlage inkl. Anhänger und Betriebsmittel für ca. 300.000 Liter abgepacktes Trinkwasser betrugen rund 120.000 Euro. Hergestellt wurde die Anlage von der Firma Waterline in der Schweiz, aufgebaut in einem OÖ. Fachbetrieb nach den OÖ WASSER-Erfahrungen im Jahr 2002. Die Abpackungskosten für 1 Liter Trinkwasser betragen rund 15 Euro-Cent.
Warum Kunststoffbeutel statt Mineralwasserflasche aus dem Handel?
Die Notwasserversorgung soll auf vielfältigen Standbeinen stehen. Der Vorteil von Paketen gegenüber Mineralwasserflaschen liegt einerseits in der Produktion mitten im Krisengebiet aus besonders geschützten Tiefbrunnen, andererseits ist im Katastrophenfall die flächendeckende Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel oft nicht möglich. Kohlensäurehältiges Wasser eignet sich für einige Zwecke nicht besonders gut. Mineralwasser ohne Kohlensäure lässt sich wegen fehlender Stabilisierung nicht beliebig lange lagern.

Abb. 1 und 2: Die mobile Trinkwasserabpackanlage im Einsatz bei der Jahrhundertflut 2002 (Fotos: OÖ. Wasser)
60 Jahre OÖ WASSER: 1946 -2006
Eine erfolgreiche Institution - Gestern - Heute - Morgen!
Eindrucksvoll belegt wird die Erfolgsgeschichte des Wassergenossenschaftsverbandes unseres Bundeslands durch Zahlen. Denn waren es bei der Gründung vor 60 Jahren gerade einmal 75 Wassergenossenschaften die sich organisierten, so zählt OÖ. Wasser mittlerweile über 1440 Wassergenossenschaften zur Wasserversorgung, Entwässerung und Abwasserentsorgung zu seinen Mitgliedern.
Die Idee, die hinter OÖ. Wasser steht
Das zentrale Anliegen von OÖ WASSER war und ist die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Übernahme wasserwirtschaftlicher Aufgaben durch die Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere im ländlichen Raum.
Der OÖ WASSER Genossenschaftsverbandes wurde am 26. April 1946 auf Basis eines einstimmigen Landtagsbeschlusses gegründet. OÖ Wasser ruht im wesentlichen auf 3 Eckpfeilern: Eigeninitiative, private Leistungen und öffentliche Aufsicht.
Der Auftrag von OÖ Wasser ist es, leistungsfähige Wassergenossenschaften sicherstellen und kompetenter Ansprechpartner und Begleiter zu sein.
Dafür gewährleisten wir:
- unabhängige Beratung und Information bei Gründung und Betrieb
- Fachinformation und Schulung (über 800 Teilnehmer seit 2003)
- Fremdüberwachung und Qualitätskontrolle
- Mess-, Service- und Baudienste
OÖ WASSER gibt Hilfe zur Selbsthilfe bei:
- der Gewährleistung einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden Versorgung mit Trinkwasser
- der Erhöhung der Versorgungssicherheit durch dezentrale Anlagen
- flächendeckenden Qualitätsfeststellungen beim Grundwasserschutz
- Verbesserung der Wirtschaftsbedingungen von bäuerlichen Betrieben
- Investitionen (Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen) für örtliche Betriebe
- der Entlastung der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der Eigenverantwortung
- der Vorbeugung und Bereinigung von Konflikten rund ums Wasser
- gestärktem Umweltbewusstsein durch Eigenverantwortung und Selbstbestimmung
OÖ Wasser will auch in Zukunft im komplexen Bereich ländlicher Wasserwirtschaft als Vermittler für zukunftssichere Wasserver- und entsorgung arbeiten und die jährlich zunehmende Anzahl an Mitgliedern bestätigt das erfolgreiche Konzept.
Die Prinzipien von OÖ Wasser:
- Gemeinnützigkeit
- Eigenverantwortung
- Selbstbestimmung
- Fachkompetenz
- Kostendeckung
- Ehrenamtlichkeit
Mehr Informationen rundum OÖ. Wasser finden Sie unter
www.ooewasser.at


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