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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Vermeidung und Verringerung von gefährlichen Abfällen


Wer wird gefördert?

 

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe,
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit.

 

Was wird gefördert?

 

  • Maßnahmen zur Vermeidung gefährlichen Abfällen
  • zur stofflichen Verwertung gefährlichen Abfällen
  • zur thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen.

Hinweis:
Maßnahmen, die lediglich zu einer Verlagerung von gefährlichen Abfällen führen (Sortierung, Lagerung), sind nicht förderungsfähig.

 

Wie wird gefördert?

 

Förderungen als De-minimis Beihilfe:
Die Förderungshöhe beträgt bis 25 Prozent der Bundesförderung, maximal jedoch sieben Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.


Förderungen über der De-minimis Grenze:
Bis 30 Prozent und allfällige Zuschläge für KMU's (alle Förderungsstellen kumuliert) der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH anerkannten umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten,
jedoch maximal sieben Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.


Hinweis:
Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewähren! Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Landesförderungsstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
  • Das Ansuchen muss von der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
  • Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular Land (vollständig ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt)

Die im Rahmen der Antragstellung um Bundesförderung angeführten Formulare sind auch der Landesförderungsstelle (Kopie) vorzulegen:

  • Technisches Datenblatt/Beschreibung
  • Angaben zu den operativen Kosten und Gewinnen
  • Kostenaufstellung
  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
  • Abrechnungsformular Land
  • Genehmigungen, Bescheide - alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage
  • Angaben über die De-minimis Beihilfen

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

 

Laufzeit:
1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Förderungsantrag ist gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen zu richten an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Referat Förderungen, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at