Unterbringung in Heimen
Hilfe zur Pflege umfasst alle erforderlichen Maßnahmen persönlicher Hilfe, Sachleistungen und Hilfe in stationären Einrichtungen für Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung der Betreuung und Hilfe bedürfen.
Als derartige Hilfe kommt insbesondere Hilfe in stationären Einrichtungen in Betracht, wobei Rechtsanspruch besteht, sofern der Pflegebedarf nicht durch andere Hilfen, wie zum Beispiel Mobile Betreuung, Soziale Hauskrankenpflege, Kurzzeitpflege, abgedeckt werden kann.
Zur Kostendeckung der Heimentgelte wird die Pension, das Pflegegeld bzw. das Vermögen (abzüglich Freibetrag laut Sozialhilfeverordnung) herangezogen. Ist das Einkommen bzw. das Vermögen eines/r Heimbewohners/in zu gering, kann beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) Sozialhilfe beantragt werden.
Auskünfte erteilen die Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften sowie die Sozialberatungsstellen.
Anträge sind einzubringen bei:
- der Wohnsitzgemeinde,
- der Bezirkshauptmannschaft/Magistrat oder
- der Sozialberatungsstelle
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 -
Lageplan
4020 Linz