Effiziente Energienutzung
Wer wird gefördert?
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie in bestehenden Gebäuden, insbesondere
- Energetische Optimierung von heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen (Nachrüstung von Abluftwärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen von Lüftungsventilatoren und Pumpen, Abwärmenutzung von Klimaanlagen und Abwässern);
- Beleuchtungsoptimierung (Einbau von Vorschaltgeräten, sensorgeführte Beleuchtungsregelung).
- Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, insbesondere
- Industrielle Abwärmenutzung (Rauchgaswärmetauscher, Brüdenkondensatoren o.ä.), Einbindung ins bestehende Wärmeversorgungssysteme, Pufferspeicher, Boiler;
- Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme;
- Regelungstechnische Optimierung von industriellen Prozessen;
- Energieeffiziente Antriebe (Drehzahlregelungen, Kompressortausch o.ä.);
- Energetische Optimierung von betrieblichen Abwasserreinigungsanlagen (Verbesserung von Anlagenteilen, energetische Nutzung von Klärschlamm für die ausschließlich innerbetriebliche Wärme- und Stromnutzung);
- Prozess- bzw. Verfahrensumstellungen auf alternative, besonders energieeffiziente Technologien (Hinweis: Die Erneuerung einer bestehenden Anlage im Sinne eines betriebsgewöhnlichen Anlagentausches ist nicht förderfähig).
- Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie, insbesondere
- Abluftwärmerückgewinnung in bestehenden Gebäuden (Zentrallüftungsgerät inklusive Regelung und Einbindung in das Lüftungssystem, nicht förderungsfähig sind Zugluft- und Abluftkanäle);
- Wärmerückgewinnung bei bestehenden und neu installierten gewerblichen Kälteanlagen (Wärmeauskopplung und Einbindung ins bestehende Heiz- bzw. Warmwasserbereitungssystem);
- Wärmerückgewinnung bei bestehenden und neu installierten Druckluftversorgungssystemen (Wärmeauskopplung und Einbindung ins bestehende Heiz- bzw. Warmwasserbereitungssystem);
Wie wird gefördert?
- Förderungen als De-minimis Beihilfe:
Die Förderungshöhe beträgt bis 45 Prozent der Bundesförderung, maximal jedoch 15 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
- Förderungen über der De-minimis Grenze:
bis 40 Prozent und allfällige Zuschläge (alle Förderungsstellen kumuliert) der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH anerkannten umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten jedoch maximal 15 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewähren! Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss parallel (gleichzeitig) zum Ansuchen der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH gestellt werden.
- Das Ansuchen muss von der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
- Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
Die im Rahmen der Antragstellung um Bundesförderung angeführten Formulare sind auch der Landesförderungsstelle (Kopie) vorzulegen:
- Technisches Datenblatt
- Kosteneinsparungen
- Beschreibung der Maßnahmen
- Berechnung der Energieeinsparungen
- Kostenaufstellung
- Alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
- Rechtskräftige behördliche Genehmigungen
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
- Abrechnungsformular Land OÖ
- Angaben zur De-minimis Förderung
- Bericht des Kreditinstitutes (Bonitätsbeurteilung)
- Gewerbeschein
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Laufzeit: 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2011 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
Formular:
-
Förderungsansuchen für Umwelt-Energieförderungen im Nicht-Wohnbereich (UWD-US/E-19)
-
Bonitätsbeurteilung (UWD-US/E-24)
-
Umwelt-Energieförderungen (UWD-US/E-25)
Endabrechnung
-
Angaben zur "de-minimis"-Förderung (UWD-US/E-26)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz

