Radonförderung - Vorsorge und Sanierung
Wer wird gefördert?
- Bei Messungen: Haus- oder Wohnungseigentümer sowie Mieter
- Bei Altbausanierung: Haus- oder Wohnungseigentümer
- Bei Neubauten: Bauwerber
Was wird gefördert?
- Radonmessungen in ganz Oberösterreich
- Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der Radonkonzentration von 1000 Bq/m³
- Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Radonmessungen in ganz Oberösterreich:
Wohneinheiten mit erdgebundenen (= nicht unterkellerten) Wohn- oder Schlafräumen (Wert: ca. 90 Euro)
Bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitungen:
Jede Wohneinheit mit Wohn- oder Schlafräumen nach einer verpflichtenden Beratung durch die Fachabteilung des Landes mit 6 Prozentpunkten (= ca. 22 Prozent der Sanierungskosten), max. 1.454 Euro, wenn der Sanierungsrichtwert überschritten wird.
Vorsorgemaßnahmen Neubauten im Radonrisikogebiet:
Jede Wohneinheit mit erdgebundenen Wohn- oder Schlafräumen im Radonrisikogebiet nach einer verpflichtenden Beratung (vor Baubeginn) durch die Fachabteilung des Landes mit 364 Euro.
Abwicklung/Antragstellung
Mittels eines Antragsformular an die Abteilung Umweltschutz.
Formular:
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Radonmessung, Sanierung, Neubauberatung (UWD-US/E-11)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz


