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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Radonförderung - Vorsorge und Sanierung


Wer wird gefördert?

 

  • Bei Messungen: Haus- oder Wohnungseigentümer sowie Mieter
  • Bei Altbausanierung: Haus- oder Wohnungseigentümer
  • Bei Neubauten: Bauwerber

 

Was wird gefördert?

 

  • Radonmessungen in ganz Oberösterreich
  • Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der Radonkonzentration von 1000 Bq/m³ 
  • Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Radonmessungen in ganz Oberösterreich:
Wohneinheiten mit erdgebundenen (= nicht unterkellerten) Wohn- oder Schlafräumen (Wert: ca. 90 Euro)

 

Bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitungen:
Jede Wohneinheit mit Wohn- oder Schlafräumen nach einer verpflichtenden Beratung durch die Fachabteilung des Landes mit 6 Prozentpunkten (= ca. 22 Prozent der Sanierungskosten), max. 1.454 Euro, wenn der Sanierungsrichtwert überschritten wird.

 

Vorsorgemaßnahmen Neubauten im Radonrisikogebiet:
Jede Wohneinheit mit erdgebundenen Wohn- oder Schlafräumen im Radonrisikogebiet nach einer verpflichtenden Beratung (vor Baubeginn) durch die Fachabteilung des Landes mit 364 Euro.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Mittels eines Antragsformular an die Abteilung Umweltschutz.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 43
Fax (+43 732) 77 20-21 45 20
E-Mail us3.post@ooe.gv.at