Bürgerinnen- und Bürgerbegutachtungen
Derzeit ist keine Bürgerbegutachtung verfügbar.
Gesetze können in Oberösterreich den Bürgern und Bürgerinnen zur Begutachtung vorgelegt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin hat dann die Möglichkeit zum jeweiligen Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Alle Stellungnahmen werden gesammelt und von den Abgeordneten in ihre Beratungen einbezogen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst


