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Land Oberösterreich

Umwelt

Bach im Mischwald

(Foto: Landesforstdirektion)

Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über umweltrechtliche Bestimmungen, die in ihren Aufgabenbereich fallen. Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Bundespolizeibehörden ihren Sitz haben, die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften in umweltrechtlichen Fragen von einer dieser beiden Behörden wahrgenommen werden.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 - Lageplan
4240 Freistadt

Telefon (+43 7942) 702-0
Fax (+43 7942) 702-262 399
E-Mail: bh-fr.post@ooe.gv.at