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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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OÖ. Forschungsförderung mit Jahresbericht 2011


Das Themenfeld „Forschung und Entwicklung (F&E)“ ist ein zentraler Schwerpunkt im neuen Strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogramm des Landes OÖ. Das Programm „Innovatives Oberösterreich 2010plus“ soll einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der F&E-Quote leisten. Eine Maßnahme des Landes Oberösterreich ist hier die OÖ. Forschungsförderung. Mit dieser Initiative wird die Bundesförderung für Forschungsprojekte, die im Basisprogramm der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) genehmigt wurden, durch zusätzliche Mittel des Landes aufgestockt.

 

Wer wird gefördert?

 

Antragsberechtigt sind Antragsteller und Antragstellerinnen mit Sitz oder Standort in , sofern die Forschungsarbeiten in stattfinden. Als Antragsteller bzw. Antragstellerinnen gelten gemäß FFG-Richtlinien Unternehmen, Forschungsinstitute, Einzelforscher und Einzelforscherinnen, Erfinder und Erfinderinnen.

 

Was wird gefördert?

 

Gefördert werden Forschungsprojekte oberösterreichischer Antragsteller und Antragstellerinnen, in denen neue Produkte und/oder Prozesse mit technologischem Neuheitswert, abschätzbarem Entwicklungsrisiko und klar erkennbarem wirtschaftlichem Verwertungspotenzial entwickelt werden. Diese Projektförderung ist weder an bestimmte Forschungsthemen noch an Ausschreibungstermine gebunden. Es gelten die Förderkriterien der FFG.

 

Wie wird gefördert?

 

Die Förderung der FFG wird durch Mittel der OÖ. Forschungsförderung auf bis zu 70 Prozent der anerkannten Projektkosten erhöht – in einem Mix aus Darlehen und Zuschüssen. Die Basis für die Vergabe der OÖ. Forschungsförderung bildet je nach Projekt bzw. Antragsteller ein Bonifikationssystem. Folgende Unterstützungen sind möglich:
1. Darlehen, Kreditkostenzuschüsse (KKZ) bzw. Haftungen
2. Start-up-Bonus
3. Öko-Bonus
4. Kooperations-Bonus
Bei Zusammentreffen von mehreren Bonifikationsmöglichkeiten wird die für denAntragsteller bzw. die Antragstellerinnen vorteilhafteste Förderung gewährt.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Die Antragstellung und die Beurteilung der Anträge erfolgt bei der FFG. Es ist keine gesonderte Antragstellung beim Land Oberösterreich erforderlich.

 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at