Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jugendschutzgesetz 2001 geändert wird (Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2012)
Durch die Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2012 soll für den Alkoholkonsum von Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine Grenze von 0,25mg/l Alkoholgehalt der Atemluft festgelegt werden. Die Möglichkeit zur Überprüfung mittels Alkomat ist vorgesehen. Weiters sollen Aufsichtspersonen verpflichtet werden, eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitzuführen. Darüberhinaus wird die Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten stärker betont und es erfolgen Anpassungen an die Änderungen von diversen Bundes- und Landesgesetzen.
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Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2012 - Beilage 674/2012
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Amt der Oö. Landesregierung
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