Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Landschaftsgestaltung und Aktion "Grüne Welle"


Ziel dieser Förderaktion ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt zu erhalten und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse zu entwickeln.

 

Wer wird gefördert?

 

Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Agrargemeinschaften

 

Was wird gefördert?

 

  • Schaffung von Landschaftselementen wie insbesondere Hecken, Feldgehölze, Streuobstgärten, Baumreihen, Feuchtbiotope
  • Wiederherstellung offener Wassergräben in der Flur
  • Maßnahmen zum Schutz gegen Erosion und zur Verbesserung der Bodenstruktur
  • Grundaufbringung für landschaftsgestaltende Maßnahmen
  • Erstellung von Kulturlandschaftsplänen und Almwirtschaftsplänen

 

Wie wird gefördert?

 

Durch einen Investitionszuschuss bis maximal 70 Prozent der Gesamtkosten; Förderbeträge unter 100 Euro werden nicht ausbezahlt.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Hecken und Feldgehölzpflanzungen dürfen nur mit einheimischen, standortgerechten Gehölzpflanzen, die aus heimischem Saatgut gezogen wurden, durchgeführt werden. Die Liste "Standortgerechte Gehölzpflanzen" enthält die förderfähigen Pflanzenarten. Zur Vermeidung von Wildverbiss sind geeignete Maßnahmen zu treffen.
  • Obstbaumpflanzungen dürfen nur mit regionaltypischen, standortgerechten Sorten aus nachweislich regionaler Herkunft durchgeführt werden. Auf den Rechnungen sind die Obstsorten ausdrücklich anzuführen. In der Liste "Erhaltungswürdige Obstsorten Oberösterreichs" sind die förderfähigen Sorten angeführt. Zur Vermeidung von Wildverbiss sind geeignete Maßnahmen zu treffen.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mit Formular an die Agrarbehörde Oberösterreich zu richten.

Achtung: Es können nur Kosten bzw. Rechnungen anerkannt werden, die nach dem Antragseingang bei der bewilligenden Stelle anfallen. Der Förderantrag muss daher vor der Durchführung einer Investitionsmaßnahme gestellt werden.

 

Info: