Projektförderung - Diversifizierung
| Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Wie wird gefördert? |
| Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? |
| Abwicklung/Antragstellung |
| Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? |
| Abwicklung/Antragstellung |
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften
- bäuerlich dominierte Gemeinschaften
Was wird gefördert?
- Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft (z.B.: Urlaub am Bauernhof)
- Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen
- Vorhaben zur Erbringung von bäuerlichen Dienstleistungen
- Projekte im Bereich von traditionellem Handwerk
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse im Ausmaß von 20 - 40 Prozent der anerkennungsfähigen Projektkosten (je nach Art des Projektes)
- Zuschuss zum Personalaufwand von Verkaufspersonal für maximal 3 Jahre degressiv gestaffelt (75/50/25)
- Mindestkosten: 10.000,00 Euro bzw. 5.000,00 Euro bei Be- und Verarbeitung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Vorlage eines Diversifizierungskonzeptes (erhältlich beim Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft und bei den agrarischen Regionalmanagern OÖ, die bei der Erstellung des Diversifizierungskonzeptes kostenlos behilflich sind)
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Projektes
- Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb durch Heranziehen von land- und forstwirtschaftlichen Produktionsfaktoren muss gegeben sein
- Bauliche Maßnahmen müssen die baubehördlichen Vorschriften erfüllen (Bewilligung und Pläne)
- entsprechende Ausbildung bei speziellen Dienstleistungen
- keine Dauervermietung / private Nutzung bei Gästebeherbergung
anrechenbare Gesamtkosten
- Förderbare Kosten sind die anerkennungsfähigen Nettokosten laut vorgelegter Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen
- Rechnungsdatum von anerkennungsfähigen Belegen nach dem Antragseingang bei der Förderabwicklungsstelle, d.h. Antragstellung vor Investitionsbeginn!
- Eigene Baumaterialien (z.B.: Bauholz), die zu marktüblichen Preisen bewertet werden (keine Arbeitseigenleistungen)
Abwicklung/Antragstellung
Antragsstopp ab 19. Jänner 2012
Ab 19. Jänner 2012 gilt ein Antragsstopp, weil bereits genügend Anträge für eine vollständige Ausschöpfung aller verfügbaren Förderungsmittel bis Ende 2013 vorliegen.Alle vorher eingelangten Anträge werden wie bisher gefördert. Für die kommende Periode 2014-2020 wird ein Nachfolgeprogramm erwartet, so dass Neuanträge voraussichtlich wieder ab 2014 gestellt werden können.
Formular:
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

