Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Projektförderung - Diversifizierung



Wer wird gefördert?

 

 

  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften
  • bäuerlich dominierte Gemeinschaften

Was wird gefördert?

 

 

  • Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft (z.B.: Urlaub am Bauernhof)
  • Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen
  • Vorhaben zur Erbringung von bäuerlichen Dienstleistungen
  • Projekte im Bereich von traditionellem Handwerk

Wie wird gefördert?

 

 

  • Zuschüsse im Ausmaß von 20 - 40 Prozent der anerkennungsfähigen Projektkosten (je nach Art des Projektes)
  • Zuschuss zum Personalaufwand von Verkaufspersonal für maximal 3 Jahre degressiv gestaffelt (75/50/25)
  • Mindestkosten: 10.000,00 Euro bzw. 5.000,00 Euro bei Be- und Verarbeitung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

 

  • Vorlage eines Diversifizierungskonzeptes (erhältlich beim Land , Abteilung Land- und Forstwirtschaft und bei den agrarischen Regionalmanagern , die bei der Erstellung des Diversifizierungskonzeptes kostenlos behilflich sind)
  • Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Projektes
  • Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb durch Heranziehen von land- und forstwirtschaftlichen Produktionsfaktoren muss gegeben sein
  • Bauliche Maßnahmen müssen die baubehördlichen Vorschriften erfüllen (Bewilligung und Pläne)
  • entsprechende Ausbildung bei speziellen Dienstleistungen
  • keine Dauervermietung / private Nutzung bei Gästebeherbergung

 

anrechenbare Gesamtkosten

  • Förderbare Kosten sind die anerkennungsfähigen Nettokosten laut vorgelegter Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen
  • Rechnungsdatum von anerkennungsfähigen Belegen nach dem Antragseingang bei der Förderabwicklungsstelle, d.h. Antragstellung vor Investitionsbeginn!
  • Eigene Baumaterialien (z.B.: Bauholz), die zu marktüblichen Preisen bewertet werden (keine Arbeitseigenleistungen)

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Antragsstopp ab 19. Jänner 2012

Ab 19. Jänner 2012 gilt ein Antragsstopp, weil bereits genügend Anträge für eine vollständige Ausschöpfung aller verfügbaren Förderungsmittel bis Ende 2013 vorliegen.

Alle vorher eingelangten Anträge werden wie bisher gefördert. Für die kommende Periode 2014-2020 wird ein Nachfolgeprogramm erwartet, so dass Neuanträge voraussichtlich wieder ab 2014 gestellt werden können.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at